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§ 9 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes (GArchDVDV)
§ 9 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden drei Leistungstests durchgeführt.
(2) Jeweils in einem gesonderten Leistungstest sollen nachgewiesen werden:
- 1.
- Kenntnisse der deutschen Geschichte, insbesondere der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, sowie der Grundlagen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens insbesondere der Bundesrepublik Deutschland,
- 2.
- die Fähigkeit zum Erfassen von Inhalten, zur eigenständigen Gedankenführung und zum korrekten sprachlichen Ausdruck sowie
- 3.
- Konzentrationsfähigkeit und Präzision.
(3) Jeder Leistungstest wird gesondert bewertet.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/9_GArchDVDV.htm