Tools:
Update via:
Artikel 9 - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
§ 17 Nummer 5 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2633) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- „5.
- zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen".
Zitierungen von Artikel 9 KJSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 KJSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KJSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 3 StPOuaFG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... Teil III, Gliederungsnummer 300-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1444 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 120" durch die Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/9_KJSG.htm