Tools:
Update via:
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.07.2025
§ 9 - Metallbauermeisterverordnung (MetallbMstrV)
§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"
§ 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Metallbauer-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er technische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte und soziale Gesichtspunkte, die Digitalisierung und die Vernetzung der Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,
- c)
- technische Dokumente, insbesondere Bauzeichnungen sowie Konstruktionszeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Herstellerrichtlinien und Schaltpläne, analysieren, bewerten sowie die Vorgehensweise zur auftragsbezogenen Prüfung der Voraussetzungen für die Ausführung des Kundenauftrags beschreiben,
- d)
- Mess- und Prüfverfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen an den Objekten des gewählten Schwerpunkts erläutern und bewerten, fehlerhafte Vorleistungen erkennen und dokumentieren,
- e)
- Vorgehensweise bei Schadensanalysen, Fehlersuchen sowie Störungssuchen an Metallbauarbeiten erläutern und Analyseergebnisse interpretieren sowie
- f)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Beschichtungen, Maschinen, Werkzeugen, Geräten sowie Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, der Produktlebenszyklen sowie der Möglichkeiten aus Kreislaufwirtschaftsprozessen, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen und Modelle für Metallbauarbeiten, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, unter Berücksichtigung von Anforderungen für die Umsetzung erstellen, bewerten und korrigieren,
- d)
- Entwerfen und Planen von steuerungstechnischen Lösungen mit
- aa)
- elektrischen Systemen,
- bb)
- elektronischen Systemen,
- cc)
- hydraulischen Systemen,
- dd)
- pneumatischen Systemen sowie
- ee)
- mechanischen Systemen,
- e)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und von Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie
- f)
- Vorteile sowie Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie sicherheitstechnische Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen,
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren sowie
- f)
- Hinweispflichten, insbesondere Hinweise auf Wartungspflichten und Sicherheitsanweisungen, erläutern.
Zitierungen von § 9 MetallbMstrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MetallbMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MetallbMstrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 MetallbMstrV Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
... bilden die Qualifikationen in den folgenden Handlungsfeldern: 1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk analysieren, ...
§ 12 MetallbMstrV Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
... der Meisterprüfungsverfahrensverordnung werden die Bewertungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 gleich gewichtet. (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfelder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/9_MetallbMstrV.htm