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Anhang 3 - Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
Anhang 3 zu Artikel 2
Anhang 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage V
(zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. März 2020
Familienzuschlag
(Monatsbetrag in Euro)
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 127,66 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 397,74 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1
(zu § 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. März 2020
Familienzuschlag
(Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 (§ 40 Absatz 1) | Stufe 2 (§ 40 Absatz 2) |
149,36 | 277,02 |
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 127,66 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 397,74 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
- -
- in der Besoldungsgruppe A 3 um 26,84 Euro,
- -
- in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro und
- -
- in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1
- -
- Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 125,82 Euro
- -
- Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 133,56 Euro
Zitierungen von Anhang 3 BesStMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 BesStMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BesStMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 BesStMG Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, erhalten die aus den Anhängen 2 bis 5 zu diesem Gesetz ersichtlichen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anhang_3_BesStMG.htm