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Anhang 6 - BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
V. v. 22.04.2016 BGBl. I S. 958 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
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Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen
Teil 1 Grundsätze und Fristen
- 1.
- Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind
- 1.1
- Autorisierungssystem
ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird. - 1.2
- System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers
ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient. - 1.3
- System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber
ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen. - 1.4
- System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem
ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet. - 1.5
- Clearing-System
ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet. - 1.6
- Settlement-System
ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten. - 1.7
- Kontoführungssystem
ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten. - 1.8
- Cash Center
Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird. - 1.9
- IT-System für das Cash Management
ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters. - 1.10
- System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers
ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet. - 1.11
- System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber
ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen. - 1.12
- System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt. - 1.13
- System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
ein System, mit dem Überweisungsaufträge oder Aufträge zum Einzug von Lastschriften durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers als kontoführendes Institut angenommen und verarbeitet werden. Hiervon umfasst sind auch Überweisungsaufträge, die über einen Zahlungsauslösedienstleister im Sinne von Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 eingereicht werden. - 1.14
- System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes. - 1.15
- System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient. - 1.16
- Wertpapier-Settlement-System
ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014. - 1.17
- Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers
ein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird. - 1.18
- System eines Zentralverwahrers
ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014. - 1.19
- System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen
ein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen. - 1.20
- System für das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatz
ein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden. - 1.21
- System eines Handelsplatzes
System eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014. - 1.22
- Sonstiges Depotführungssystem
ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört. - 1.23
- Vertragsverwaltungssystem
ein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis eines Lebensversicherers, einer privaten Krankenversicherung oder einer Kompositversicherung. - 1.24
- Leistungssystem
ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung und privater Krankenversicherung oder ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung, Speicherung, Berechnung und Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. - 1.25
- Schadensystem (Komposit)
ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen. - 1.26
- Auszahlungssystem
ein System zur Auszahlung der Entschädigung, Versicherungsleistung oder Leistungen der Sozialversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an den Zahlungsempfänger. - 1.27
- Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
ein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. - 2.
- Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Nicht mehr als Kritische Infrastruktur gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.
- 3.
- Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur.
- 4.
- Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.
- 5.
- Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.
- 6.
- Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
- a)
- mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,
- b)
- einem identischen technischen Zweck dienen und
- c)
- unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2 Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
- 7.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 15.000.000
- Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500.000
- 8.
- Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 93.500.000
- Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500.000
- 9.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 18.000.000
- Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500.000
- 10.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 21.500.000
- Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500.000
- 11.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 100.000.000
- Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500.000
- 12.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.1.1, 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.1 und 4.5.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 850.000
- Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500.000.
- 13.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.4.1 und 4.6.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 13,5 Transaktionen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 Personen wie folgt berechnet:
- 6.750.000
- Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500.000
- 14.
- Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4 genannte Schwellenwert für die private Krankenversicherung ist unter Annahme von vier Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
- 2.000.000
- Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500.000
Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte
Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
1 | Bargeldversorgung | ||
1.1 | Autorisierung einer Abhebung | ||
1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15.000.000 |
1.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15.000.000 |
1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15.000.000 |
1.2.2 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrs- system (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18.000.000 |
1.2.3 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18.000.000 |
1.2.4 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18.000.000 |
1.3 | Belastung Kundenkonto | ||
1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 15.000.000 |
1.4 | Bargeldlogistik | ||
1.4.1 | Cash Center | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93.500.000 |
1.4.2 | IT-System für das Cash Manage- ment | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93.500.000 |
2 | Kartengestützter Zahlungsverkehr | ||
2.1 | Autorisierung | ||
2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21.500.000 |
2.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21.500.000 |
2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21.500.000 |
2.2.2 | System zur Annahme der POS- Transaktionsdaten beim Zah- lungsdienstleister des Zahlungs- empfängers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21.500.000 |
2.2.3 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrs- system (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18.000.000 |
2.2.4 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18.000.000 |
2.2.5 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18.000.000 |
2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | ||
2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienst- leistung verbuchten Transaktionen | 21.500.000 |
3 | Konventioneller Zahlungsverkehr | ||
3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | ||
3.1.1 | System zur Annahme einer Über- weisung oder Lastschrift | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100.000.000 |
3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
3.2.1 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrs- system (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100.000.000 |
3.2.2 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100.000.000 |
3.2.3 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 100.000.000 |
3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | ||
3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100.000.000 |
4 | Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
4.1.1 | System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Ver- rechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivat- geschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.2 | Verbuchung Wertpapiere | ||
4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.2.2 | Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastruktur- betreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.3 | Verbuchung Geld | ||
4.3.1 | System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.4 | Einbringen von Aufträgen in den Handel | ||
4.4.1 | System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wert- papieren und Derivaten und Wei- terleiten an einen Handelsplatz | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6.750.000 |
4.5 | Ausführung des Handels | ||
4.5.1 | System eines Handelsplatzes | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850.000 |
4.6 | Bestandsführung für den Kunden | ||
4.6.1 | Sonstiges Depotführungssystem Anzahl der Transaktionen/Jahr 6.750.000 | ||
5 | Versicherungsdienstleistungen und Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grund- sicherung für Arbeitsuchende | ||
5.1 | Versicherungsdienstleistungen | ||
5.1.1 | Vertragsverwaltungssystem | Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder | 500.000 |
Leistungsfälle private Krankenversicherung/ Jahr oder | 2.000.000 | ||
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr | 500.000 | ||
5.1.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder | 500.000 |
Leistungsfälle private Krankenversicherung/ Jahr oder | 2.000.000 | ||
5.1.3 | Schadensystem (Komposit) | Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr | 500.000 |
5.1.4 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder | 500.000 |
Leistungsfälle private Krankenversicherung/ Jahr oder | 2.000.000 | ||
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr | 500.000 | ||
5.2 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
5.2.1 | Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung | Anzahl der Versicherten | 500.000 |
5.2.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenver- sicherung/Jahr oder | 500.000 |
Anzahl der Versicherungskonten des Sozial- versicherungsträgers der gesetzlichen Ren- tenversicherung oder | 500.000 | ||
Leistungsfälle zur Sicherung des Lebens- unterhalts in der Grundsicherung für Arbeit- suchende nach dem Zweiten Buch Sozial- gesetzbuch | 500.000 | ||
5.2.3 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenver- sicherung/Jahr oder | 500.000 |
Anzahl der Versicherungskonten des Sozial- versicherungsträgers der gesetzlichen Ren- tenversicherung oder | 500.000 | ||
Leistungsfälle zur Sicherung des Lebens- unterhalts in der Grundsicherung für Arbeit- suchende nach dem Zweiten Buch Sozial- gesetzbuch | 500.000 |
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung V. v. 29. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 339 m.W.v. 1. Januar 2024
Frühere Fassungen von Anhang 6 BSI-KritisV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339 |
aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 06.09.2021 BGBl. I S. 4163 |
aktuell vorher | 30.06.2017 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903 |
aktuell | vor 30.06.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 6 BSI-KritisV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 6 BSI-KritisV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSI-KritisV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BSI-KritisV Sektor Finanz- und Versicherungswesen (vom 01.01.2022)
... sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die 1. den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 ... 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 ... 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die tatsächliche ...
Anhang 6 BSI-KritisV (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen (vom 01.01.2024)
... 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind 1.1 Autorisierungssystem ein System, mit dem ein angefragter ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... Bedeutung wie Bundesautobahnen und Schienenwege des Fernverkehrs. Die Anhänge 1 bis 7 der in Nummer 2 genannten BSI-Kritisverordnung enthalten die Anlagenkategorien und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die 1. den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und die für die Bargeldversorgung, ... sind, die in den Absätzen 2 bis 6 genannt werden, und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 Nummer ... 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die ... angeboten werden" gestrichen. 9. Nach Anhang 4 werden die folgenden Anhänge 5 bis 7 eingefügt: „Anhang 5 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 6 Absatz 6 ... Aufträge/Jahr 1.500.000 Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und ... Teil 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind a) Autorisierungssystem ein System, mit dem ein ...
Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Artikel 1 4. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... in GWh/h/Jahr 5.190". 4. Anhang 6 wird wie folgt geändert: a) Teil 3 Nummer 5.2.1 wird wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
Artikel 1 2. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... im Verbund/Jahr 1.500.000". 15. Anhang 6 wird wie folgt geändert: a) Teil 1 wird wie folgt geändert: aa) ... aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind 1.1 Autorisierungssystem ein System, mit dem ein ...
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