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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
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Anhang - Fünfte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung (AusbDienstLArbbV5)
V. v. 27.03.2019 BAnz AT 29.03.2019 V1
Geltung ab 01.04.2019 bis 31.12.2022; FNA: 810-1-70-5 Arbeitsförderung
Geltung ab 01.04.2019 bis 31.12.2022; FNA: 810-1-70-5 Arbeitsförderung
Anhang (zur Anlage)
Anlage „Qualifikationen - Gruppe 2"
- 1.
- Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf Grundlage von Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach § 53 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42 Absatz 1 der Handwerksordnung (HwO); außer Regelungen für die Meisterprüfungen.
- -
- Geprüfter Fachkaufmann oder geprüfte Fachkauffrau:
- -
- Geprüfter Bilanzbuchhalter oder geprüfte Bilanzbuchhalterin
- -
- Geprüfter Controller oder geprüfte Controllerin
- -
- Geprüfter Personalfachkaufmann oder geprüfte Personalfachkauffrau
- -
- Fachwirte aller Fachrichtungen oder Fachwirtinnen aller Fachrichtungen
- -
- Operative Professional (Geprüfter oder Geprüfte):
- -
- Geprüfter IT-Berater oder geprüfte IT-Beraterin - (Certified IT Business Consultant)
- -
- Geprüfter IT-Entwickler oder geprüfte IT-Entwicklerin - (Certified IT Systems Manager)
- -
- Geprüfter IT-Ökonom oder geprüfte IT-Ökonomin - (Certified IT Marketing Manager)
- -
- Geprüfter IT-Projektleiter oder geprüfte IT-Projektleiterin - (Certified IT Business Manager)
- -
- Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge oder geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
- -
- Geprüfter Pharmareferent oder geprüfte Pharmareferentin
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- Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik oder geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik
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- Geprüfter Prozessmanager Mikrotechnologie oder geprüfte Prozessmanagerin Mikrotechnologie
- -
- Geprüfter Prozessmanager Produktionstechnologie oder geprüfte Prozessmanagerin Produktionstechnologie
- -
- Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk oder Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk
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- Geprüfter Berufspädagoge oder geprüfte Berufspädagogin
- -
- Geprüfter Betriebswirt oder geprüfte Betriebswirtin
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- Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung oder geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
- -
- Geprüfter Technischer Betriebswirt oder geprüfte Technische Betriebswirtin
- -
- Geprüfter Strategischer Professional oder geprüfte Strategische Professional:
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- Geprüfter Informatiker und geprüfte Informatikerin - (Certified IT Technical Engineer)
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- Geprüfter Wirtschaftsinformatiker oder geprüfte Wirtschaftsinformatikerin - (Certified IT Business Engineer)
- 2.
- Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage landesrechtlich geregelter Weiterbildung an Fachschulen (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz).
- -
- Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt oder staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin (in allen Fachrichtungen)
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- Staatlich geprüfter Wirtschafter oder staatlich geprüfte Wirtschafterin (in allen Fachrichtungen)
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- Staatlich geprüfter Gestalter oder staatlich geprüfte Gestalterin (in allen Fachrichtungen)
- -
- Staatlich geprüfter Techniker oder staatlich geprüfte Technikerin (in allen Fachrichtungen)
- -
- Staatlich geprüfter Betriebswirt oder staatlich geprüfte Betriebswirtin beziehungsweise staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter oder staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin (in allen Fachrichtungen)
- -
- Staatlich anerkannter Erzieher oder staatlich anerkannte Erzieherin beziehungsweise staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger oder staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
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- Staatlich anerkannter Heilpädagoge oder staatlich anerkannte Heilpädagogin
- 3.
- Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 45 Absatz 1 sowie § 51a Absatz 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A beziehungsweise B zur HwO.
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- Meister aller Fachrichtungen oder Meisterinnen aller Fachrichtungen
- 4.
- Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage der Fortgeltung bestehender Regelungen bei handwerklichen Meisterprüfungen nach § 122 HwO.
- -
- Meister aller Fachrichtungen oder Meisterinnen aller Fachrichtungen
- 5.
- Die im Folgenden aufgeführten formalen Qualifikationen (Abschlüsse) auf der Grundlage von Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen nach § 53 BBiG beziehungsweise § 42 Absatz 1 HwO.
- -
- Meister aller Fachrichtungen oder Meisterinnen aller Fachrichtungen
- 6.
- Die im Folgenden aufgeführten beruflichen Fortbildungsqualifikationen aller zuständigen Stellen nach § 54 BBiG.
- -
- Fachwirte, Meister und Techniker aller Fachrichtungen oder Fachwirtinnen, Meisterinnen und Technikerinnen aller Fachrichtungen
- 7.
- Staatlich anerkannte akademische Grade.
Bachelor, Master, Magister, Diplom, Staatsexamen und denen Gleichgestellte, Doktoratsebene.
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