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Anlage 10 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 10 (zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Anlage 10 wird in 1 Vorschrift zitiert
Energieeffizienzklasse | Endenergie [Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr] |
A+ | ≤ 30 |
A | ≤ 50 |
B | ≤ 75 |
C | ≤ 100 |
D | ≤ 130 |
E | ≤ 160 |
F | ≤ 200 |
G | ≤ 250 |
H | > 250 |
Zitierungen von Anlage 10 GEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 86 GEG Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
... des Wohngebäudes entsprechend der Einteilung nach Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 10 anzugeben. (2) Die Energieeffizienzklassen gemäß Anlage 10 ergeben sich ... in Verbindung mit Anlage 10 anzugeben. (2) Die Energieeffizienzklassen gemäß Anlage 10 ergeben sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder ...
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