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Anlage 11 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 11 Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (ÖpfDckOrdInl)
Anlage 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
I. Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
- 1.
- Name der Pfandbriefbank
- 2.
- BAK-Nummer der Pfandbriefbank
- 3.
- Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
- 4.
- Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
- 5.
- Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (ÖpfDckOrdInl)"
- 6.
- Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber ihren Sitz im Inland haben".
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
- 1.
- In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „022" zu versehen.
- 2.
- In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „033" zu versehen.
- 1.
- Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „022" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.
- 2.
- Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „007" bis „033" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
- 1.
- das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
- 2.
- die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „006" versehenen Zeilen,
- 3.
- der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „033" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
- a)
- in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „007" versehenen Zeile,
- b)
- in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „008" bis „024", „026" bis „028" und „030" bis „033" versehenen Zeilen sowie
- c)
- in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „025" und „029" versehenen Zeilen,
- 4.
- in
- a)
- den mit „005" und „006" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008" bis „023" versehenen Zeilen,
- b)
- den mit „007", „008", „011" und „012" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „031" bis „033" versehenen Zeilen,
- c)
- den mit „009", „010" und „013" bis „020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „032" und „033" versehenen Zeilen sowie
- d)
- den mit „021" und „022" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „028" bis „029" versehenen Zeilen.
- 1.
- Die Felder der mit „005" bis „022" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von" zu überschreiben.
- 2.
- Die Felder der mit „005" bis „010" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gebietskörperschaften" zu überschreiben.
- 3.
- Die Felder der mit „011" und „012" versehenen Spalten in den mit „003" bis „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Deutsche Bundesbank" zu überschreiben.
- 4.
- Die Felder der mit „013" bis „018" versehenen Spalten in den mit „003" und „004" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „sonstige Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegend getragen von" zu überschreiben.
- 5.
- Die Felder der mit „019" bis „022" versehenen Spalten in den mit „003" bis „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Stellen in Deutschland gesamt" zu überschreiben.
- 6.
- Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in den mit „004" und „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Bund" zu überschreiben.
- 7.
- Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in den mit „004" und „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Land" zu überschreiben.
- 8.
- Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in den mit „004" und „005" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Kommunalebene" zu überschreiben.
- 9.
- Die Felder der mit „013" und „014" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bund" zu überschreiben.
- 10.
- Die Felder der mit „015" und „016" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Land" zu überschreiben.
- 11.
- Die Felder der mit „017" und „018" versehenen Spalten in der mit „005" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Kommunalebene" zu überschreiben.
- 12.
- Die Felder der mit „005", „007", „009", „011", „013", „015", „017" und „019" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.
- 13.
- Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „018" und „020" versehenen Spalten in der mit „006" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.
- 14.
- Das Feld der mit „021" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „durchschnittliche Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
- 15.
- Das Feld der mit „022" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „Durchschnittsverzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
- 1.
- Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt" zu überschreiben.
- 2.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „davon: Baden-Württemberg" zu überschreiben.
- 3.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „davon: Bayern" zu überschreiben.
- 4.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „davon: Berlin" zu überschreiben.
- 5.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „davon: Brandenburg" zu überschreiben.
- 6.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „davon: Bremen" zu überschreiben.
- 7.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „davon: Hamburg" zu überschreiben.
- 8.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „davon: Hessen" zu überschreiben.
- 9.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „davon: Mecklenburg-Vorpommern" zu überschreiben.
- 10.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „davon: Niedersachsen" zu überschreiben.
- 11.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „davon: Nordrhein-Westfalen" zu überschreiben.
- 12.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „davon: Rheinland-Pfalz" zu überschreiben.
- 13.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „019" versehenen Zeile ist mit „davon: Saarland" zu überschreiben.
- 14.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „020" versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen" zu überschreiben.
- 15.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „021" versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen-Anhalt" zu überschreiben.
- 16.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „022" versehenen Zeile ist mit „davon: Schleswig-Holstein" zu überschreiben.
- 17.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „023" versehenen Zeile ist mit „davon: Thüringen" zu überschreiben.
- 18.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „024" versehenen Zeile ist mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente" zu überschreiben.
- 19.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „026" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.
- 20.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „027" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen" zu überschreiben.
- 21.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „028" versehenen Zeile ist mit „darunter: Gewährleistung aus Gründen der Exportkreditförderung" zu überschreiben.
- 22.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „030" versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderung nicht in Euro denominiert" zu überschreiben.
- 23.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „031" versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner oder Gewährleistungsgeber steht nach Kenntnis der Pfandbriefbank unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen" zu überschreiben.
- 24.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „032" versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr" zu überschreiben.
- 25.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „033" versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten" zu überschreiben.
- 26.
- Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „025" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.
- 27.
- Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner des Exportkredits ist außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig" zu überschreiben.
Zitierungen von Anlage 11 PfandMeldeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PfandMeldeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 9 bis 14, 3. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffspfandbriefe betreiben, ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
... j) das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit „ Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)", k) das Feld der ersten Spalte von links in der ...
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