Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage D12 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
| |

Anlage D12 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes)



-
Klebeetikett -
Muster für das Klebeetikett „Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung" (BGBl. 2019 I S. 13)


-
Trägervordruck; Vorderseite -
Muster „Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung" Vorderseite (BGBl. 2004 I S. 3024)


Auf Seite 5 ist stets das in dieser Anlage wiedergegebene Klebeetikett aufzukleben, das nicht ohne diesen Trägervordruck verwendet werden darf. Bei Verlängerungen ist ein neues Klebeetikett zu verwenden. Es dürfen bis zu zwei Verlängerungen mit demselben Trägervordruck vorgenommen werden. Jeweils ist die Seriennummer des Klebeetiketts auf Seite 6 einzutragen. Jede dieser Eintragungen ist mit einem Dienstsiegel zu bestätigen.

-
Trägervordruck; Rückseite -
Muster „Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung" Rückseite (BGBl. 2004 I S. 3025)






 

Frühere Fassungen von Anlage D12 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.01.2019Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 14.01.2019 BGBl. I S. 10
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 14 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuellvor 24.10.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage D12 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage D12 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023)
... für die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylgesetzes) das in Anlage D12 abgedruckte Muster, 13. für die Bescheinigung des Daueraufenthalts für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
Artikel 1 17. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... aufhältiger Drittstaatsangehöriger" (BGBl. 2019 I S. 12)] ". 22. In Anlage D12 wird das Muster für das Klebeetikett „Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ...