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Anlage 12 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Anlage 12 (zu § 58 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 12 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Anlage 12 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 58 StBAPO Beurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien
... die Lehrenden die Leistungen der Beamtin oder des Beamten unter Verwendung der Muster der Anlagen 12 bis 14. Aus diesen Beurteilungen, den Leistungen in den Abschlussklausuren im ...
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