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Anlage 12 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 12 (zu § 25) Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
Anlage 12 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gewichtungsgruppe 1
Gewichtungsgruppe 2
Gewichtungsgruppe 3
Kriterium | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten | Abstand > 1.000 m | Abstand 500 - 1.000 m | Abstand < 500 m |
Emissionen (zum Beispiel Lärm, Schadstoffe) | Unterschreitung der Vorsorgewerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen bei Einhaltung der Grenzwerte | Überschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen |
oberflächennahe Grundwasser- vorkommen zur Trinkwasser- gewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Aus- weichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder ge- plante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
Überschwemmungsgebiete | keine | |
Gewichtungsgruppe 2
Kriterium | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz | keine | | |
bedeutende Kulturgüter | keine | | |
tiefe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung | keine | Nutzung potenziell möglich oder Aus- weichpotenzial gut erschließbar | Bestehende oder ge- plante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar |
Gewichtungsgruppe 3
Kriterium | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | |
Anlagen, die der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen | keine Anlagen mit Störfallrisiko | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbar | vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar |
Abbau von Bodenschätzen, einschließlich Fracking | keine Vorkommen | keine Nutzung bestehender Vor- kommen/ungünstige Abbaubedingungen | bestehende oder geplante Nutzungen/ günstige Abbau- bedingungen |
geothermische Nutzung des Untergrundes | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung | |
Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas) | kein Potenzial | bestehende oder geplante Nutzung |
Zitierungen von Anlage 12 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 StandAG Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
... Abwägungskriterien werden in einem Abwägungsprozess in drei Gewichtungsgruppen nach Anlage 12 unterteilt, von denen die Gewichtungsgruppe 1 am stärksten, die Gewichtungsgruppe 2 am ...
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