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Anlage 14 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

Anlage 14 (zu § 58 Absatz 1 und Absatz 3) Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst


Anlage 14 wird in 1 Vorschrift zitiert

 BGBl. 2022 I S. 1950)


 BGBl. 2022 I S. 1951)


 
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Zitierungen von Anlage 14 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 StBAPO Beurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien
... die Leistungen der Beamtin oder des Beamten unter Verwendung der Muster der Anlagen 12 bis 14 . Aus diesen Beurteilungen, den Leistungen in den Abschlussklausuren im Grundstudium und ...