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Anlage 15 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Anlage 15 (zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 15 wird in 1 Vorschrift zitiert
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Zitierungen von Anlage 15 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60 StBAPO Beurteilung im Ausbildungsfinanzamt
... Vorschlag der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters unter Verwendung des Musters der Anlage 15 zu beurteilen. Dabei sind die Stellungnahmen der Beschäftigten, denen die ...
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