Anlage D16 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023) ... der Anschrift auf Dokumenten mit Chip (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D16 abgedruckte Muster. Die nach den Mustern in den Anlagen D4c, D7a, D8a ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... gestrichen. d) In der neuen Nummer 13 wird die Angabe „ Anlage D16 " durch die Angabe „Anlage D15" ersetzt. e) In der neuen Nummer 14 wird ... e) In der neuen Nummer 14 wird die Angabe „Anlage D17" durch die Angabe „ Anlage D16 " ersetzt. 5. § 59 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... (BGBl. 2020 I S. 2608)] ". 10. Anlage D15 wird aufgehoben. 11. Anlage D16 wird Anlage D15 und wird wie folgt gefasst: „Anlage D15 Bescheinigung des ... Bescheinigung des Daueraufenthalts (BGBl. 2020 I S. 2609)] ". 12. Anlage D17 wird Anlage D16 ...
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