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Anlage 16
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Anlage 16 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
V. v. 26.10.2022
BGBl. I S. 1909
(
Nr. 40
)
Geltung ab 04.11.2022; FNA: 2030-21-3
Beamte
1 Änderung
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 2 Vorschriften zitiert
Teil 7 Schlussvorschriften
Anlage 15
←
→
Anlage 17
Anlage 16 (zu
§ 66 Absatz 1
) Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 16 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 15
←
→
Anlage 17
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Zitierungen von
Anlage 16 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 16 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 66 StBAPO Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung
... Prüfungsarbeiten, die Endnotenpunktzahl und die Prüfungsgesamtnote nach dem Muster der
Anlage 16
mit. (2) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster ...
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