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Anlage 17 - Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 17
Text in der Fassung des Artikels 18 Kreditzweitmarktförderungsgesetz G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 m.W.v. 30. Dezember 2023
Frühere Fassungen von Anlage 17 AnzV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.12.2023 | Artikel 18 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 |
aktuell vorher | 29.11.2022 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung vom 23.11.2022 BGBl. I S. 2070 |
aktuell | vor 29.11.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 17 AnzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 17 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9a AnzV Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6, Absatz 1c und 1d des Kreditwesengesetzes (Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten) (vom 30.12.2023)
... „R 11.00", „R 12.00.a" und „R 12.00.b" nach den Anlagen 13 bis 21 einzureichen. Satz 1 gilt für Institutsgruppen im Sinne des § 10a ...
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Anhang 4. AnzVÄndV
... 2022 I S. 2080)] Anlage 17 (zu § 9a Absatz 2 Satz 2 AnzV) VAMFEHL Fehlanzeige zur Anzeige der Vergütung ab 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 18 KrZwMGEG Änderung der Anzeigenverordnung
... des Jahres zugrunde zu legen, für das die Anzeige erfolgt." 3. Die Anlagen 13 bis 18 werden durch die Anlagen 13 bis 27 in der im Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Fassung ... das die Anzeige erfolgt." 3. Die Anlagen 13 bis 18 werden durch die Anlagen 13 bis 27 in der im Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Fassung ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 4. AnzVÄndV
... Formular „Fehlanzeige zur Anzeige der Vergütung ab 1 Million Euro (VAMFEHL)" nach Anlage 17 einzureichen. Satz 2 gilt nicht für CRR-Kreditinstitute, die nicht bedeutend im Sinne des ... 2 das Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt. 9. Die Anlagen 13 bis 18 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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