Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 17 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
|

Anlage 17 Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)


Anlage 17 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 21 Satz 1 PfandBG, einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte an Schiffen der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten und Schiffsbauwerken in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 48 Spalten und 75 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „047" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „074" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „006" bis „047" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „074" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „005" versehenen Zeile,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „029" und „052" versehenen Zeilen,

c)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „007" bis „014", „017" bis „028", „030" bis „037", „040" bis „051", „053" bis „060’ und „063" bis „074" versehenen Zeilen sowie

d)
in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „015", „016", „038", „039", „061" und „062" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „006" bis „047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025" bis „028", „048" bis „051" und „071" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa)
in den mit „025", „048" und „071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „046" versehenen Spalte,

bb)
in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „044" versehenen Spalte,

cc)
in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „045" versehenen Spalte sowie

dd)
in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „047" versehenen Spalte,

b)
den mit „040" und „041" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018" bis „024", „041" bis „047" und „064" bis „070" versehenen Zeilen sowie

c)
den mit „044" bis „047" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „024", „029" bis „047" und „052" bis „070" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „006" bis „025" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Seeschiffe" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „026" bis „037" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Binnenschiffe" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „038" und „039" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Schiffe" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „040" und „041" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Schiffsbauwerke" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „042" bis „047" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Schiffe und Schiffsbauwerke" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „006" und „007" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bulker" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „008" und „009" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Container" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „010" und „011" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Mehrzweckfrachter" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „012" und „013" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Öltanker" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige Tanker" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Offshore Support Vessels" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „018" und „019" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Kreuzfahrtschiffe" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „020" und „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Fähren" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „022" und „023" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Sonstiges" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „024" und „025" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Seeschiffe" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „026" und „027" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Frachtschiffe" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „028" und „029" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Tankschiffe" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „030" und „031" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Arbeitsschiffe" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „032" und „033" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Passagierschiffe/Fähren" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „034" und „035" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Sonstiges" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „036" und „037" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Binnenschiffe" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „028", „030", „032", „034", „036", „038", „040" und „042" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „007", „009", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033", „035", „037", „039", „041" und „043" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

24.
Das Feld der mit „044" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.

25.
Das Feld der mit „045" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.

26.
Das Feld der mit „046" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben.

27.
Das Feld der mit „047" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Deutschland" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „007", „030" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „008", „031" und „054" versehenen Feldern sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „009", „032" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „033" und „056" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „034" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „012", „035" und „058" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „014", „037" und „060" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „040" und „063" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „018", „041" und „064" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „042" und „065" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „020", „043" und „066" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „044" und „067" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „022", „045" und „068" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „046" und „069" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „024", „047" und „070" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „025", „048" und „071" versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.

24.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.

25.
Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „036" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Währung des Registerstaats" zu überschreiben.

26.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „015", „038" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.

27.
Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „016", „039" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.



 

Zitierungen von Anlage 17 PfandMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 17 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Schiffspfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 15 bis 19, 4. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Flugzeugpfandbriefe betreiben, ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
...  p) das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit „ Anlage 17 (SchDckOrd)", q) das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben ...