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Anlage 17 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Anlage 17 (zu § 71 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 17 wird in 1 Vorschrift zitiert
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Zitierungen von Anlage 17 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 17 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 71 StBAPO Zulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung
... das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung schriftlich oder elektronisch nach dem Muster der Anlage 17 bekannt zu ...
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