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Anlage 18 - Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 18
Text in der Fassung des Artikels 18 Kreditzweitmarktförderungsgesetz G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 m.W.v. 30. Dezember 2023
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Frühere Fassungen von Anlage 18 AnzV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.12.2023 | Artikel 18 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 |
aktuell vorher | 29.11.2022 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung vom 23.11.2022 BGBl. I S. 2070 |
aktuell | vor 29.11.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 18 AnzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 18 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AnzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9a AnzV Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6, Absatz 1c und 1d des Kreditwesengesetzes (Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten) (vom 30.12.2023)
... „R 11.00", „R 12.00.a" und „R 12.00.b" nach den Anlagen 13 bis 21 einzureichen. Satz 1 gilt für Institutsgruppen im Sinne des § 10a ...
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Anhang 4. AnzVÄndV
... ab 1 Million Euro Anlage 18 (zu § 9a Absatz 2 Sätze 1 und 4 AnzV) R 04.00 Information über die Vergütung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 18 KrZwMGEG Änderung der Anzeigenverordnung
... Jahres zugrunde zu legen, für das die Anzeige erfolgt." 3. Die Anlagen 13 bis 18 werden durch die Anlagen 13 bis 27 in der im Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Fassung ... das die Anzeige erfolgt." 3. Die Anlagen 13 bis 18 werden durch die Anlagen 13 bis 27 in der im Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Fassung ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 4. AnzVÄndV
... ab 1 Million Euro (VAM)" nach Anlage 16 oder mit dem Formular „REM HE" nach Anlage 18 einzureichen. Verfügt ein Geschäftsleiter, Mitglied des Verwaltungs- oder ... Dezember des Vorjahres abgeschlossenen Geschäftsjahres das Formular „REM HE" nach Anlage 18 einzureichen. Die Sätze 1 bis 4 finden auf CRR-Kreditinstitute, deren übergeordnetes ... Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt. 9. Die Anlagen 13 bis 18 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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