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Anlage 18 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

Anlage 18 (zu § 71 Absatz 3 und § 73 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst


Anlage 18 wird in 2 Vorschriften zitiert

 BGBl. 2022 I S. 1957)


 BGBl. 2022 I S. 1958)




 

Zitierungen von Anlage 18 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 18 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 StBAPO Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung
...  (6) Die Leistungen der Beamtin oder des Beamten werden nach dem Muster der Anlage 18 durch den Prüfungsausschuss bewertet und dokumentiert. Das Ergebnis des ...
§ 73 StBAPO Ermittlung der Endnotenpunktzahl und Ergebnis
... Ergebnis der Laufbahnprüfung unter Verwendung eines Beurteilungsblatts nach dem Muster der Anlage 18 . (2) Die Endnotenpunktzahl der Laufbahnprüfung ist die Summe aus 1. dem ...