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Anlage 19 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Anlage 19 (zu § 74 Absatz 3) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 19 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Anlage 19 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 19 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 74 StBAPO Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
... nicht bestanden hat, erhält eine Mitteilung über das Nichtbestehen nach dem Muster der Anlage 19 ...
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