Die Treibhausgasemissionen sind:
| Kraftstoff | Rohstoffquelle und Verfahren | Spezifische Treibhausgasemissionen (in kg CO2Äq pro GJ)
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a) | Komprimiertes syntheti- sches Methan | Sabatier-Prozess mit Wasserstoff aus der durch nicht-biogene erneuer- bare Energien gespeisten Elektrolyse | 3,3
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b) | Komprimierter Wasser- stoff in einer Brennstoff- zelle | Vollständig durch nicht- biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse | 9,1
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c) | Komprimierter Wasser- stoff in einer Brennstoff- zelle | Vollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektro- lyse | 234,4
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d) | Komprimierter Wasser- stoff in einer Brennstoff- zelle | Vollständig durch aus Kohle gewonnenem Strom gespeiste Elektro- lyse, sofern bei der Ge- winnung der Kohle das CO2 aus Prozessemissio- nen abgeschieden und gespeichert worden ist | 52,7
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§ 3 37. BImSchV Anrechnungsvoraussetzungen (vom 01.01.2021) ... mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann durch Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach Anlage 1 erfüllt werden. Kraftstoffe nach Anlage 1 gelten durch Abgabe an den ... Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach Anlage 1 erfüllt werden. Kraftstoffe nach Anlage 1 gelten durch Abgabe an den Letztverbraucher zur Verwendung im Straßenverkehr als in den ... Letztverbraucher erfolgt. (2) Die Treibhausgasemissionen der Kraftstoffe nach Anlage 1 berechnen sich durch Multiplikation der vom Verpflichteten in Verkehr gebrachten energetischen ... des jeweiligen Kraftstoffs mit dem Wert für dessen spezifische Treibhausgasemissionen nach Anlage 1 und dem jeweils geltenden Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz nach Anlage 2. ... Treibhausgasemissionen von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs ist der in Anlage 1 festgelegte Wert nur dann zugrunde zu legen, sofern ausschließlich Strom aus erneuerbaren ... erfüllt sind. (3) Der Wert für die spezifischen Treibhausgasemissionen nach Anlage 1 wird für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs, die vor dem 1. Januar 2021 in ...
§ 4 37. BImSchV Nachweise durch den Verpflichteten ... hat der Biokraftstoffquotenstelle Nachweise über die Herkunft der Kraftstoffe nach Anlage 1 im Zusammenhang mit der Mitteilung nach § 37c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorzulegen. ... der Herstellung der Kraftstoffe vor, jeweils differenziert nach Kraftstoffen entsprechend der Anlage 1 . (2) Der Verpflichtete hat durch geeignete Aufzeichnungen für das ... Menge sowie die Treibhausgasemissionen der von ihm in Verkehr gebrachten Kraftstoffe nach Anlage 1 zu erfassen. Auf Grundlage der Aufzeichnungen muss es einem sachverständigen ...