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Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2021 (AELV 2021)

V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2709 (Nr. 59)
Geltung ab 01.01.2021; FNA: 8251-10-1-27 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,1642
26.000 1,1511
27.000 1,1378
28.000 1,1245
29.000 1,1111
30.000 1,0978
31.000 1,0847
32.000 1,0716
33.000 1,0587
34.000 1,0461
35.000 1,0336
36.000 1,0213
37.000 1,0093
38.000 0,9975




 

Zitierungen von Anlage 1 AELV 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2021 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird und 2. bei Betrieben, die der Gruppe ... Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem ...