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Anlage 1
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Anlage 1 - Bewachungsverordnung (BewachV)
V. v. 03.05.2019
BGBl. I S. 692
(
Nr. 18
); zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 24.06.2019
BGBl. I S. 882
Geltung ab 01.06.2019; FNA: 7104-11
Genehmigungsbedürftige Gewerbe
1 Änderung
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 4 Vorschriften zitiert
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
Schlussformel
←
→
Anlage 2
Anlage 1 (zu
§ 6 Absatz 2
) Bescheinigung über die Unterrichtung nach
§ 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2
der Gewerbeordnung
Anlage 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
Schlussformel
←
→
Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 1 BewachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BewachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewachV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 6 BewachV Verfahren
... soll. (2) Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach
Anlage 1
aus, wenn die unterrichtete Person am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die ...
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