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Anlage 1 - Gastronomieberufeausbildungsverordnung (GastroAusbV)

Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314, 349 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-137 Berufliche Bildung
|

Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
1234
1 Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten
betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen
Auswirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be-
rücksichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung
der Erwartungen und Wünsche prüfen
f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-
nen und angemessen reagieren
8  
g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen
und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
i) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
j) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
 12
2Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-
lungen mitwirken
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  
  c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport-
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen-
dung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein-
lagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
10  
3Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-
keiten prüfen oder entsorgen
j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-
werten und optimieren
14  
4Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-
gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen
für das Gasterlebnis erläutern
b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen
und dokumentieren
  
  c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre
Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be-
darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die
betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht pflegen und reinigen
e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-
schriften und von Umweltaspekten durchführen
8  
5 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung
anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen
Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus-
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
8  
d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach
der betrieblichen Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen
 12
6Unterstützung verkaufs-
fördernder Maßnahmen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)
a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins-
besondere im Gastkontakt, umsetzen
b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe
dekorieren
c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik
und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast-
erlebnis beachten
d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz
geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita-
ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
 12


Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Restaurantservice

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
1234
1Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)
a) Gasträume anlass-, saison- und themenbezogen
herrichten und Vor- und Nacharbeiten ausführen
b) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen-
dungsfähigen Zustand prüfen und geeignete Maß-
nahmen zur Reinigung und Pflege ergreifen, dabei
insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressour-
censchonung berücksichtigen
 4
2Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)
a) Reservierungen nach betrieblichen Vorgaben ent-
gegennehmen, bearbeiten und ausführen
b) bei internen Service- und Menübesprechungen mit-
wirken
  
  c) Gasträume anlassbezogen und entsprechend dem
gastronomischen Angebot vorbereiten, insbeson-
dere Tische unter Verwendung von Dekorationsele-
menten nach den betrieblichen Vorgaben eindecken
d) Gäste nach den betrieblichen Standards empfangen
und platzieren
e) Gäste über das betriebliche Angebot an Speisen,
Gerichten und Getränken unter Berücksichtigung
gängiger Ernährungsformen sowie von Inhaltsstof-
fen und Allergenen beraten
f) Produkte und Dienstleistungen den Gästen aktiv
anbieten und Zusatzverkäufe tätigen
g) Speisen, Gerichte und Getränke unter Berücksichti-
gung des Serviceablaufs servieren und ausheben,
dabei mit den Gästen kommunizieren
h) Gästerückmeldungen entgegennehmen und nach
den betrieblichen Vorgaben bearbeiten
i) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas-
sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln
und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme
von Zahlungsmitteln anwenden
 12


Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Systemgastronomie

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
1234
1Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)
a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der
systemgastronomischen Produktion einordnen und
ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern
b) Maschinen und Geräte nach den markenspezifi-
schen Produktionsstandards prüfen, einstellen und
die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren
c) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei
der Fertigstellung und beim Anrichten von system-
gastronomischen Produkten umsetzen
d) bei der Zwischenlagerung von Produkten für die
Weiterverarbeitung die markenspezifischen Stan-
dards, insbesondere für Haltezeiten und Kerntempe-
raturen, berücksichtigen
e) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf
ihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die
markenweiten Standards prüfen und die Prüfergeb-
nisse dokumentieren
f) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach
den markenspezifischen Standards präsentieren
oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf
oder die Lieferung vorbereiten und verpacken
 8
  g) Bestellungen vor der Abgabe auf Vollständigkeit
und Richtigkeit im Rahmen der markenspezifischen
Qualitätssicherung prüfen
h) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer-
prozess zur Sicherstellung von Markenstandards
und Gästewünschen kooperieren
  
2Umgang mit Gästen
(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)
a) die Bedeutung von markenweiten Standards beim
Umgang mit Gästen einordnen und ihre Auswirkun-
gen auf die eigene Tätigkeit erläutern
b) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des
Betriebes erklären und die Gäste gastorientiert und
verkaufsfördernd beraten
c) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter
Berücksichtigung von Ernährungsformen und Er-
nährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd
beraten
d) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zu-
satzstoffe und Allergene der angebotenen Produkte
den Gästen übermitteln und erläutern
e) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte-
siegel erklären
f) Zusatzleistungen nach den markenspezifischen
Standards anbieten
g) das markenspezifische Reklamationsmanagement
anwenden
h) beim Service die markenspezifischen Standards
anwenden
i) analoge und digitale Bezahlsysteme nutzen und den
Gästen deren Bedienung erklären
 8


Abschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Absatz 4 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
während
der gesamten
Ausbildung
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 5 Absatz 4 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
3Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 5 Absatz 4 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be-
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach-
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-
satengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 5 Absatz 4 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
5Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 5 Absatz 4 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-
Konzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4  




 

Zitierungen von Anlage 1 GastroAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GastroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GastroAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GastroAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der ...
§ 10 GastroAusbV Inhalt
... Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 13 GastroAusbV Inhalt
... Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...