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Anlage 1 - Hotelberufeausbildungsverordnung (HotelAusbV)
Artikel 1 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-136 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-136 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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1 | Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen Auswirkungen begründen b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück- sichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins- besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge- setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver- halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben e) Ursachen von Konflikten und Kommunikations- störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen, Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal- ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen, dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst- leistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson- derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung i) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord- nen und angemessen reagieren j) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent- gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | 6 | |
2 | Annahme und Einlagerung von Waren (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol- lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur- maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel- lungen mitwirken b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun- gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten | | |
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor- gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be- triebsüblichen Maßnahmen einleiten d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport- gutannahme sowie die Leergut- und die Transport- gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An- wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor- schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen | 6 | | ||
3 | Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich- tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt- schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie- nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe- reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen- dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens- mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich- keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be- werten und optimieren | 6 | |
4 | Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini- gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim- mern, für das Gasterlebnis erläutern b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini- gung von Wirtschaftsräumen erläutern | | |
c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku- mentieren d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor- schriften und von Umweltaspekten durchführen e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt- schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß- nahmen ergreifen f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über- prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins- besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen- schonung berücksichtigen g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus- wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht reinigen und pflegen | 10 | | ||
5 | Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus- schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge- richte und Getränke unter Anwendung von Produkt- kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen Serviceform durchführen e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei der Kassenabrechnung mitwirken | 10 | |
6 | Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Check- out planen und die schichtbezogenen vorbereiten- den Arbeiten durchführen b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen, Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög- lichen c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege- lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten- schutzes d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange- boten beraten und zusätzliche Leistungen und Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb- lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren | 15 | |
f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex- ternen entgegennehmen und an die zuständigen Bereiche weiterleiten g) den Check-out durchführen, insbesondere für den Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis- tungen mit den Gästen abstimmen und auf die Rechnung buchen h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück- sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen und abrechnen | | |||
7 | Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be- triebsbezogene Empfehlungen aussprechen b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor- mieren c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor- gegebener Preisgestaltung annehmen und durch- führen d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche Angebote informieren e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be- stätigen f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen und an die betroffenen Bereiche kommunizieren g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge- spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe- sondere von Gruppen, dokumentieren und die Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten i) das betriebliche Hotelsystem nutzen | 15 | |
8 | Gästekommunikation und Beschwerde-Management (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) | a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs- fördernd und situationsgerecht gestalten b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback, insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge- spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbe- sondere digitale Medien, für die Gästekommunika- tion nutzen d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommunika- tions- und Verkaufstechniken anwenden e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa- tions- und Kommunikationstechniken pflegen f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach den betrieblichen Vorgaben reagieren | 6 | |
g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen Bereiche über Gästefeedback informieren und ins- besondere für Beschwerden und Reklamationen sensibilisieren h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen mitwirken i) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie- denheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen | | |||
9 | Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches (§ 5 Absatz 2 Nummer 9) | a) Arbeitsaufgaben in der Reservierung und am Emp- fang planen, koordinieren und bereichsbezogen mit anderen Bereichen abstimmen b) Schichtübergaben vor- und nachbereiten c) Ablagesystem, insbesondere für Meldescheine und Beherbergungslisten, anlegen und unter Berück- sichtigung der Archivierungs- und Aufbewahrungs- fristen pflegen d) Reservierungen kontrollieren, Reservierungsüber- sichten erstellen und mit externen Buchungskanälen abgleichen, Gruppenanreisen vorbereiten und Arbeitsabläufe in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen organisieren e) Gästeaufenthalte auf Grundlage der Ergebnisse von Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie unter Berücksichtigung der Informationen aus der Gäste- kartei planen f) Checklisten zu Arbeitsabläufen am Empfang und an der Reservierung entwickeln und einsetzen g) Bezahlprozesse überprüfen, Rechnungslegung unter Berücksichtigung interner Belege vorbereiten und Kostenübernahmen prüfen h) Kommissions- oder Provisionsabrechnungen prüfen und bei Unstimmigkeiten Maßnahmen einleiten i) den Tagesabschluss durchführen und kontrollieren j) Kontakte zu internen und externen Kooperations- partnern herstellen und pflegen, Kooperations- prozesse gestalten | 8 | |
10 | Wahrnehmung von Aufgaben im Housekeeping- Management (§ 5 Absatz 2 Nummer 10) | a) Arbeitsabläufe im Wirtschafsdienst unter Berück- sichtigung von Gästewünschen, Betriebsstrukturen und Zeitmanagement planen b) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten, des Einsatzes von internem oder externem Personal sowie ökonomischer und ökolo- gischer Aspekte steuern c) Reinigungspläne und Checklisten, insbesondere für Gästezimmer, öffentliche Bereiche und Wirtschafts- räume, unter Berücksichtigung der Reinigungs- intervalle, der hygienisch relevanten Aspekte und der rechtlichen Vorgaben erstellen d) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren auswählen und dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcenschonung beachten | | |
e) Reinigungs- und Desinfektionslösungen, insbe- sondere unter Berücksichtigung von ökologischen Auswirkungen und gesundheitlichen Belastungen, auswählen, ansetzen und anwenden f) bei der Vorbereitung und Durchführung von Schu- lungen zu den Themen Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mitwirken g) unter Hygienegesichtspunkten kritische Situationen und Bereiche identifizieren und an der Weiterent- wicklung des betrieblichen Hygienekonzeptes mit- wirken h) Reinigung von Gästezimmern, öffentlichen Berei- chen sowie Wirtschaftsräumen organisieren, kontrol- lieren und dokumentieren i) Zimmerzuteilung und -ausstattung in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen unter Berücksich- tigung der tagesaktuellen An- und Abreisezahlen sowie besonderer Gästebedarfe koordinieren j) Reinigung, Lagerung und Logistik der betrieblichen Textilien auf Basis der Belegungsvorschau organi- sieren und die Umsetzung kontrollieren k) den Beschaffungsbedarf von Betriebsmitteln er- mitteln und an der Auswahl und Bestellung der Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Qualität und der Nachhaltigkeit mitwirken l) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge- brauchsgütern kontrollieren und Wartung von Ge- räten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen, Wartung von Geräten und Maschinen koordinieren m) Möglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsabläu- fen und -ergebnissen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, Arbeits- sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz, identifizieren und Arbeitsabläufe optimieren | 10 | |||
11 | Wahrnehmung von Aufgaben im Food-and-Beverage- Management (§ 5 Absatz 2 Nummer 11) | a) Belegungsübersichten für gastronomische Ange- bote, insbesondere Frühstück, erstellen, als Grund- lage für die wirtschaftliche und bedarfsgerechte Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln sowie für die Personaleinsatzplanung b) den Beschaffungsbedarf von Lebensmitteln und Betriebsmitteln ermitteln und an der Auswahl und Bestellung der Lebensmittel und Betriebsmittel unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualität und der Nachhaltigkeit, insbesondere Regionalität, Saisonalität, Transport und Verpackung, mitwirken c) den Wareneinsatz kalkulieren, das Speisenangebot analysieren und an der Entwicklung und Optimie- rung gastronomischer Angebote sowie an der Kon- zeption von Speise- und Getränkekarten und an der Preiskalkulation mitwirken d) die bedarfsgerechte Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln veranlassen, kontrollieren und doku- mentieren | 10 | |
e) die Lagerung und Logistik der Lebensmittel und Betriebsmittel auf Basis der Belegungsvorschau organisieren und kontrollieren f) die Servicekasse vorbereiten, Artikel und Preise ver- walten und pflegen g) die Servicekasse abschließen und kontrollieren, den Kassenbericht auswerten h) Warenbestandskontrollen für gastronomische Berei- che koordinieren, die Ergebnisse der Bestandskon- trollen analysieren sowie Vorschläge zur Bestands- optimierung ableiten i) Inventuren von Betriebsmitteln vorbereiten j) das Gasterlebnis im Food-and-Beverage-Bereich als Gastgeber oder Gastgeberin situationsgerecht begleiten und den Betrieb repräsentieren | | |||
12 | Umsetzung der betrieblichen Strategien des Channel- Managements und des Revenue-Managements (§ 5 Absatz 2 Nummer 12) | a) Vertriebskanäle des Ausbildungsbetriebes unter- scheiden, Zielgruppen zuordnen und ihren Einsatz für den betriebswirtschaftlichen Erfolg einordnen b) betrieblich genutzte Vertriebskanäle und -plattfor- men zur Steuerung von Zimmer- und Veranstaltungs- buchungen unter Berücksichtigung von Kapazitäten einsetzen c) Kategorien des betriebseigenen Preissystems, auch unter Nutzung angeschlossener Verkaufskanäle, anwenden und die betriebswirtschaftliche Wirkung bewerten d) Kapazitäten an verfügbaren Zimmern beobachten und ihre Auslastung entsprechend der Belegungs- entwicklung und nach den betrieblichen Vorgaben steuern e) Instrumente des Marktvergleichs und betriebliche Kennzahlen im Rahmen des Revenue-Managements einsetzen und Angebote von Mitbewerbern in Ab- stimmung mit den betroffenen betrieblichen Berei- chen bewerten | 12 | |
13 | Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings (§ 5 Absatz 2 Nummer 13) | a) bei der Planung und Durchführung von Markt- analysen mitwirken und deren Ergebnisse dokumen- tieren b) bei der Entwicklung von verkaufsfördernden Maß- nahmen und Werbeaktionen mitwirken und die Durchführung planen und koordinieren c) Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten d) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und nach den betrieblichen Vorgaben zielgruppenge- recht für die Werbung des Betriebes einsetzen e) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe- trägern und selbst- oder fremdproduzierten Infor- mationen für Gäste sowie für Teammitglieder unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit- wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen | 12 | |
f) Maßnahmen des Betriebes in Bezug auf nachhal- tiges Handeln an Gäste und an die Öffentlichkeit kommunizieren und weiterentwickeln sowie Möglich- keiten der Mitwirkung für Gäste ableiten g) Werbeerfolgskontrollen durchführen, dokumentieren und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ab- leiten | | |||
14 | Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 14) | a) die betrieblichen Veranstaltungsangebote unter- scheiden und bei der Vorbereitung und Durch- führung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen mitwirken b) Angebote, Verträge und Ablaufpläne für Veranstal- tungen unter Nutzung des betrieblichen Hotel- systems erstellen, die Ergebnisse an die Beteiligten kommunizieren und Rechnungen im Kassensystem buchen c) Veranstaltungen im Betrieb in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bereichen und auf Grundlage der erstellten Ablaufpläne umsetzen sowie Räumlich- keiten bereitstellen und vorbereiten d) Abläufe zur Vorbereitung, Durchführung und Nach- bereitung von Veranstaltungen mit den betroffenen Bereichen abstimmen und Veranstaltungen, auch in einer Fremdsprache, begleiten e) bei der Durchführung und Nachbereitung von Ab- schlussgesprächen mitwirken f) den Veranstaltungsverlauf auswerten und Folgerun- gen für künftige Veranstaltungen ziehen | 10 | |
15 | Gestaltung von büro- organisatorischen Prozessen (§ 5 Absatz 2 Nummer 15) | a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei- tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben- bezogen auswählen und anwenden b) interne und externe Post sowie elektronische Korres- pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter- leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits- konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit c) Daten und Informationen in geeigneter Form für die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück- sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte einsetzen e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie- rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich- tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie Verbesserungsvorschläge erarbeiten f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse dokumentieren g) interne und externe Korrespondenz nach den be- trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung fremdsprachiger Informationen | 4 | |
h) den externen Rechnungseingang und -ausgang bearbeiten i) die eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeits- und Organisationsmittel systematisch planen, durch- führen, reflektieren und weiterentwickeln | | |||
16 | Qualitäts- und prozess- orientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen (§ 5 Absatz 2 Nummer 16) | a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe- ranten, berücksichtigen b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale, öko- logische und ökonomische Nachhaltigkeit entwickeln und mit den Unternehmenszielen abgleichen, Ent- scheidungsdilemmata identifizieren und Vorschläge zur Umsetzung nachhaltigen Handelns ableiten c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich- tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte umsetzen d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein- ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im Arbeitsprozess berücksichtigen e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge- ner Organisationsmittel, insbesondere von Check- listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle nutzen f) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie- denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und Handlungen berücksichtigen g) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens- orientiert durchführen, durch das eigene Verhalten zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln bei- tragen und das eigene Handeln reflektieren h) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits- bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re- flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits- bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren | 6 | |
17 | Anleitung und Führung von Mitarbeitenden (§ 5 Absatz 2 Nummer 17) | a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen- dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und konstruktiv Feedback geben b) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien- tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits- ergebnisse reflektieren c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek- tieren d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht- lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku- mentieren | 6 | |
e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen mitwirken f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch- führen h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be- lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein- leiten i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili- sieren | |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung | |
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1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) | a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver- hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus- bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs- plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor- schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge- werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be- ruflichen Weiterentwicklung erläutern | ||
2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) | a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu- tern | ||
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver- meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen- den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | während der gesamten Ausbildung | |||
3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 3 Nummer 3) | a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter- entwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so- zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor- gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach- haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres- satengerecht kommunizieren | ||
4 | Digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 3 Nummer 4) | a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi- zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb- nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio- nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern- medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei- tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei- che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge- sellschaftlicher Vielfalt praktizieren | ||
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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5 | Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 5 Absatz 3 Nummer 5) | a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb- liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP- Konzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus- wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten | 4 | |
Zitierungen von Anlage 1 HotelAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HotelAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HotelAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 HotelAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der ...
§ 9 HotelAusbV Inhalt des Teiles 1
... 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 11 HotelAusbV Inhalt des Teiles 2
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...
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