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Anlage 1 - Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)

Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 167
Geltung ab 15.06.2021; FNA: 703-12 Kartellrecht
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Anlage 1 (zu § 2 Nummer 4, § 6 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für saubere leichte Nutzfahrzeuge


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Fahrzeugklassen 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030
 CO2 g/km Luftschadstoffemissionen im
praktischen Fahrbetrieb1
als Prozentsatz der
Emissionsgrenzwerte2
CO2 g/km Luftschadstoffemissionen im
praktischen Fahrbetrieb1
als Prozentsatz der
Emissionsgrenzwerte2
M15080 % 0k. A.
M25080 % 0k. A.
N15080 % 0k. A.
1 Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) in mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nummer 48.2. der Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, gemäß Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission vom 15. April 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 163 vom 26.5.2020, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.
2 Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung.


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Zitierungen von Anlage 1 SaubFahrzeugBeschG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SaubFahrzeugBeschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaubFahrzeugBeschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SaubFahrzeugBeschG Begriffsbestimmung (vom 28.05.2024)
... b Unterbuchstabe i der Verordnung (EU) 2018/858, dessen Auspuffemissionen den in der Tabelle der Anlage 1 angegebenen Wert in CO2 g/km nicht übersteigen und dessen Luftschadstoffemissionen im ... und dessen Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb unterhalb des in der Tabelle der Anlage 1 festgelegten Prozentsatzes der anwendbaren Emissionsgrenzwerte liegen; 5. ...
§ 6 SaubFahrzeugBeschG Geltung und Berechnung von Mindestzielen (vom 28.05.2024)
... 2021 bis zum 31. Dezember 2025 sowie vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 die in der Anlage 1 jeweils genannten Emissionsgrenzwerte. Für den Anteil dieser Fahrzeuge an der ...