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Anlage 1 - Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097 (Nr. 17)
Geltung ab 28.05.2022; FNA: 9515-1-2 Seelotswesen
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Geltung ab 28.05.2022; FNA: 9515-1-2 Seelotswesen
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Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2) Umfang der Seelotseignungsuntersuchung
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
I. Grundsätzlicher Untersuchungsumfang (wie bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes) | |||
Ärztliche Leistung | Inhalt | GOÄ-Ziffer | Steigerungs- faktor |
Anamneseerhebung | Ausführliche Anamneseerhebung einschließlich Fra- gebogen | 1 | 3,5 |
Ganzkörperuntersuchung | Körperliche Untersuchung einschließlich RR-, Herz- frequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmes- sung, Bestimmung des Body-Mass-Index | 8 | 2,3 |
Sehtest | Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfah- ren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden oder einem äquivalenten Verfahren | 1200 | 2,3 |
Urinuntersuchung | Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut | 3511 | 1,15 |
Ergebnismitteilung | Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses | In Nummer 1 enthalten | entfällt |
Zeugnisausstellung | Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seelots- eignungsverzeichnis, Erteilung des Seelotseignungs- zeugnisses | 75 | 2,3 |
Farbsinnprüfung | Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farb- tafeln zweier anerkannter Systeme | In Nummer 8 enthalten | entfällt |
II. Seelotsbezogene zusätzliche Untersuchungen | |||
EKG | Elektrokardiographische Untersuchung mit Belas- tung | 652 | 2,3 |
Dämmerungssehen | Untersuchung des Dämmerungssehens, ohne Blen- dung | 1234 | 2,3 |
Untersuchung des Dämmerungssehens, mit Blen- dung | 1235 | 2,3 | |
Blutentnahme | Blutentnahme mittels Kanüle oder Katheter aus der Vene | 250 | 1,8 |
Blutbild | Kleines Blutbild | 3550 | 1,15 |
Substrate, Metabolite, Enzyme | Gamma-GT | 3592.H1 | 1,15 |
GPT | 3595.H1 | 1,15 | |
GOT | 3594.H1 | 1,15 | |
HbA1 | 3561 | 1,15 | |
Kreatinin | 3585.H1 | 1,15 | |
Laboruntersuchungen | Zusätzliche Blutlaboruntersuchungen auf Anordnung des Seeärztlichen Dienstes | Gemäß GOÄ- Ziffern Abschnitt Laboratoriums- untersuchungen | 1,15 |
Zitierungen von Anlage 1 SeeLotsEigV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 SeeLotsEigV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeLotsEigV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SeeLotsEigV Anforderungen an die Eignung der Seelotsinnen und Seelotsen
... 2. nach dem Ergebnis der zusätzlichen seelotsbezogenen Untersuchung nach der Anlage 1 Abschnitt II nicht wesentlich gesundheitlich beeinträchtigt ist und über ein ausreichendes ...
§ 4 SeeLotsEigV Durchführung der Seelotseignungsuntersuchung
... entsprechend. Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ist in der Anlage 1 festgelegt. (3) Die zur Untersuchung befugte Ärztin oder der zur Untersuchung ...
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