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Anlage 1 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 1 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung des Transportes radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Transport radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen und Diffusion im einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll so gering wie möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften dieses Kriteriums sind die im einschlusswirksamen Gebirgsbereich vorherrschende Grundwasserströmung, das Grundwasserangebot und die Diffusionsgeschwindigkeit entsprechend der unten stehenden Tabelle. Solange die entsprechenden Indikatoren nicht standortspezifisch erhoben sind, kann für die Abwägung das jeweilige Wirtsgestein als Indikator verwendet werden.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Grundwasserströmung | Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers [mm/a] | < 0,1 | 0,1 - 1 | > 1 |
Grundwasserangebot | Charakteristische Gebirgsdurch- lässigkeit des Gesteinstyps [m/s] | < 10-12 | 10-12 - 10-10 | > 10-10* |
Diffusionsgeschwindigkeit | Charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient des Gesteinstyps für tritiiertes Wasser (HTO) bei 25 °C [m²/s] | < 10-11 | 10-11 - 10-10 | > 10-10 |
Diffusionsgeschwindigkeit bei Tonstein | Absolute Porosität | < 20 % | 20 % - 40 % | > 40 % |
Verfestigungsgrad | Tonstein | fester Ton | halbfester Ton | |
* Für Endlagersysteme, die wesentlich auf geologischen Barrieren beruhen, sind Standorte mit einer Gebirgsdurchlässigkeit von mehr als 10-10 m/s gemäß § 23 Absatz 4 Nummer 1 als nicht geeignet aus dem Verfahren auszuschließen. |
Zitierungen von Anlage 1 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 StandAG Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
... Standort sind zu berücksichtigen. Soweit sich die Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 und 3 bis 11 auf den einschlusswirksamen Gebirgsbereich beziehen, sind sie in diesem Fall auf den ... und zur Prognostizierbarkeit beurteilt. Diese Kriterien werden in den Anlagen 1 bis 4 festgelegt. (4) Die Absicherung des Isolationsvermögens wird ...
Zitat in folgenden Normen
Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... Untersuchungsraum ist darzulegen, welche Relevanz die einzelnen Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Endlagersystems haben. ...
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