Frisches Fleisch: Frisches Fleisch im Sinne des Anhangs I Nummer 1.10 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, einschließlich Hackfleisch/Faschiertem und Nebenprodukten der Schlachtung, mit Ausnahme von Fleischzubereitungen.
... Lebensmittel gewonnen wurden. (2) Vom Anwendungsbereich umfasst sind Lebensmittel nach Anlage 1 , die von Tieren einer in Anlage 2 genannten Tierart gewonnen wurden und zur Abgabe an den ...
... Ein Lebensmittelunternehmer, der ein Lebensmittel tierischen Ursprungs nach Anlage 1 , das von einer in Anlage 2 genannten Tierart gewonnen wurde, an den Endverbraucher abgibt, hat ...
... kann die Haltung von Tieren einer in Anlage 2 genannten Tierart, von denen Lebensmittel nach Anlage 1 gewonnen werden, die nicht nach Satz 1 mitgeteilt werden muss, der zuständigen Behörde ...
... Wenn ein Lebensmittelunternehmer Lebensmittel nach Anlage 1 , die von einer in Anlage 2 genannten Tierart gewonnen wurden und 1. von Tieren gewonnen ...
... die Haltung von Tieren einer in Anlage 2 genannten Tierart, von denen Lebensmittel nach Anlage 1 gewonnen werden, in einer Haltungseinrichtung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ...
... 2 genannten Tierart gehalten werden, oder b) Lebensmittel tierischen Ursprungs nach Anlage 1 aufbewahrt, hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, sowie die ...