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Anlage 1 - Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)

Anlage 1 (zu § 5 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 3 und 5, § 7 Absatz 2 Satz 2 und 4, § 15 Absatz 2 Satz 5 und § 17 Absatz 1 Satz 2) Sachbereiche, die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen können


Anlage 1 wird in 5 Vorschriften zitiert

Sachbereiche, für die Anforderungen in Bezug auf das Risikomanagement nach anderen Rechtsvorschriften festgelegt sind und die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen können, sind insbesondere:

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die Abwasserbeseitigung

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der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

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Landwirtschaftliche Stoffeinträge in Gewässer

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die Forstwirtschaft

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industrielle Emissionen in Gewässer

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verkehrsbedingte Stoffeinträge in Gewässer

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die Siedlungswasserwirtschaft

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Stoffeinträge in Gewässer aus Deponien

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Bergbaubedingte Stoffeinträge in Gewässer

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nach dem Atomgesetz genehmigte Anlagen

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der Schutz vor ionisierender Strahlung

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die Bewirtschaftung von Abfällen

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Materialablagerungen, Ausbringung von Bioabfällen und Klärschlämmen

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Altlasten und schädliche Bodenveränderungen

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Bauprodukte

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Erdaufschlüsse, Abgrabungen und sonstige Eingriffe in den Untergrund

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die Gewinnung von Erdwärme

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bauliche Anlagen

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Wasserentnahmen

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die Trinkwasserversorgung.



 

Zitierungen von Anlage 1 TrinkwEGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 TrinkwEGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwEGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 TrinkwEGV Übermittlung von Informationen
... zuständige Behörde kann verlangen, dass die für die Sachbereiche nach Anlage 1 zuständigen Behörden ihr diejenigen Informationen in elektronischer Form ...
§ 6 TrinkwEGV Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die für die Sachbereiche nach Anlage 1 zuständigen Behörden übermitteln der zuständigen Behörde und dem ... machen. Sofern die zuständige Behörde oder die für einen Sachbereich nach Anlage 1 zuständige Behörde dem Betreiber angeforderte Informationen nach den Sätzen 1 bis 3 ...
§ 7 TrinkwEGV Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
... für erforderlich hält. Die für die Sachbereiche nach Anlage 1 zuständigen Behörden übermitteln der zuständigen Behörde und dem ... machen. Sofern die zuständige Behörde oder die für einen Sachbereich nach Anlage 1 zuständige Behörde dem Betreiber angeforderte Informationen zur Identifizierung von ...
§ 15 TrinkwEGV Risikomanagementmaßnahmen
... 1 und 2 sowie die Sätze 3 und 4 gelten nicht, wenn für Sachbereiche insbesondere nach Anlage 1 Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften festgelegt sind, die zugleich dem Risikomanagement ...
§ 17 TrinkwEGV Maßnahmen zu Stoffen und Verbindungen auf der Beobachtungsliste
...  Satz 1 gilt nicht, wenn für Sachbereiche insbesondere nach Anlage 1 Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften festgelegt sind, die zugleich dem Risikomanagement ...