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Anlage 22 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 22 Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)
Anlage 22 wird in 2 Vorschriften zitiert
I. Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
- 1.
- Name der Pfandbriefbank
- 2.
- BAK-Nummer der Pfandbriefbank
- 3.
- Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
- 4.
- Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
- 5.
- Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)"
- 6.
- Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 26a Satz 1 PfandBG einschließlich der weiteren Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte oder ausländische Flugzeughypotheken an Flugzeugen der in Zeilen 002 und 003 genannten Flugzeugarten und -hersteller in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten".
III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
- 1.
- In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „039" zu versehen.
- 2.
- In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „074" zu versehen.
- 1.
- Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „006" bis „039" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.
- 2.
- Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „074" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
- 1.
- das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
- 2.
- die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,
- 3.
- der Bereich der mit „002" bis „005" versehenen Spalten in den mit „001" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
- a)
- in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „005" versehenen Zeile,
- b)
- in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „006", „029" und „052" versehenen Zeilen,
- c)
- in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „007" bis „014", „017" bis „028", „030" bis „037", „040" bis „051", „053" bis „060" und „063" bis „074" versehenen Zeilen sowie
- d)
- in der mit „005" versehenen Spalte die Felder der mit „015", „016", „038", „039", „061" und „062" versehenen Zeilen,
- 4.
- in
- a)
- den mit „006" bis „039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025" bis „028", „048" bis „051" und „071" bis „074" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
- aa)
- in den mit „025", „048" und „071" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „038" versehenen Spalte,
- bb)
- in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „036" versehenen Spalte,
- cc)
- in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „037" versehenen Spalte sowie
- dd)
- in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „039" versehenen Spalte,
- b)
- den mit „036" bis „039" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „024", „029" bis „047" und „052" bis „070" versehenen Zeilen.
- 1.
- Die Felder der mit „006" bis „021" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Flugzeugart" zu überschreiben.
- 2.
- Die Felder der mit „022" bis „033" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Flugzeughersteller" zu überschreiben.
- 3.
- Die Felder der mit „034" bis „039" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Flugzeuge" zu überschreiben.
- 4.
- Die Felder der mit „006" und „007" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Ultra/Extra Large Widebody" zu überschreiben.
- 5.
- Die Felder der mit „008" und „009" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Widebody" zu überschreiben.
- 6.
- Die Felder der mit „010" und „011" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Narrowbody" zu überschreiben.
- 7.
- Die Felder der mit „012" und „013" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Regional Jet" zu überschreiben.
- 8.
- Die Felder der mit „014" und „015" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Turboprop" zu überschreiben.
- 9.
- Die Felder der mit „016" und „017" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Business Jet" zu überschreiben.
- 10.
- Die Felder der mit „018" und „019" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Freighter" zu überschreiben.
- 11.
- Die Felder der mit „020" und „021" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige" zu überschreiben.
- 12.
- Die Felder der mit „022" und „023" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Airbus" zu überschreiben.
- 13.
- Die Felder der mit „024" und „025" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Boeing" zu überschreiben.
- 14.
- Die Felder der mit „026" und „027" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bombardier" zu überschreiben.
- 15.
- Die Felder der mit „028" und „029" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Embraer" zu überschreiben.
- 16.
- Die Felder der mit „030" und „031" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ATR" zu überschreiben.
- 17.
- Die Felder der mit „032" und „033" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstige" zu überschreiben.
- 18.
- Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „018", „020", „022", „024", „026", „028", „030", „032" und „034" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.
- 19.
- Die Felder der mit „007", „009", „011", „013", „015", „017", „019", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033" und „035" versehenen Spalten in der mit „004" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.
- 20.
- Das Feld der mit „036" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.
- 21.
- Das Feld der mit „037" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.
- 22.
- Das Feld der mit „038" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Registerpfandrechte in Euro" zu überschreiben.
- 23.
- Das Feld der mit „039" versehenen Spalte in der mit „004" versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.
- 1.
- Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „gesamt" zu überschreiben.
- 2.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht in Deutschland" zu überschreiben.
- 3.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „029" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" zu überschreiben.
- 4.
- Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „052" versehenen Zeile ist mit „davon: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums" zu überschreiben.
- 5.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „007", „030" und „053" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.
- 6.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „008", „031" und „054" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.
- 7.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „009", „032" und „055" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.
- 8.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „010", „033" und „056" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.
- 9.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „011", „034" und „057" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.
- 10.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „012", „035" und „058" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens" zu überschreiben.
- 11.
- Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „darunter: Registerpfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.
- 12.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „014", „037" und „060" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.
- 13.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „017", „040" und „063" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.
- 14.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „018", „041" und „064" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre zurück" zu überschreiben.
- 15.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „019", „042" und „065" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 15 Jahre zurück" zu überschreiben.
- 16.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „020", „043" und „066" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne vertraglich gesicherte Beschäftigung" zu überschreiben.
- 17.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „021", „044" und „067" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und weniger als 2 Jahren" zu überschreiben.
- 18.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „022", „045" und „068" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren und weniger als 3 Jahren" zu überschreiben.
- 19.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „023", „046" und „069" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren und weniger als 5 Jahren" zu überschreiben.
- 20.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „024", „047" und „070" versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren" zu überschreiben.
- 21.
- Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „025" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.
- 22.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „026", „049" und „072" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.
- 23.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „027", „050" und „073" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.
- 24.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „028", „051" und „074" versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.
- 25.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „036" und „059" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek nicht in Währung des Registerstaats" zu überschreiben.
- 26.
- Die Felder der mit „004" versehenen Spalte in den mit „048" und „071" versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte oder ausländischer Flugzeughypotheken die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte oder ausländischen Flugzeughypotheken, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich oder hypothekarisch abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger oder Gläubiger der ausländischen Flugzeughypothek über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts oder seiner ausländischen Flugzeughypothek hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.
- 27.
- Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „015", „038" und „061" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.
- 28.
- Die Felder der mit „005" versehenen Spalte in den mit „016", „039" und „062" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.
Zitierungen von Anlage 22 PfandMeldeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 22 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PfandMeldeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Flugzeugpfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 20 bis 24 abzugeben. (2) Pfandbriefbanken, die 1. für ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
... u) das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit „ Anlage 22 (FlgDckOrd)", v) das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben ...
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