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Anlage 2 - Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514 (Nr. 42)
Geltung ab 15.07.2021; FNA: 2129-8-13-3 Umweltschutz
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Geltung ab 15.07.2021; FNA: 2129-8-13-3 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 20 Absatz 5, § 28 Absatz 1, § 29 Absatz 1 und 8, § 30 Absatz 1, § 32 Absatz 1, § 42 Absatz 1, § 49 Absatz 1 und 6 und § 55) Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und krebserzeugende Stoffe
Anlage 2 wird in 10 Vorschriften zitiert
Für die in den Nummern 1 bis 5 genannten Schwermetalle und krebserzeugenden Stoffe gelten folgende Emissionsgrenzwerte:
- 1.
- insgesamt 0,05 mg/m³ für:
- a)
- Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cadmium,
- b)
- Thallium und seine Verbindungen, angegeben als Thallium;
- 2.
- insgesamt 0,5 mg/m³ für:
- a)
- Antimon und seine Verbindungen, angegeben als Antimon,
- b)
- Arsen und seine Verbindungen, angegeben als Arsen,
- c)
- Blei und seine Verbindungen, angegeben als Blei,
- d)
- Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Chrom,
- e)
- Cobalt und seine Verbindungen, angegeben als Cobalt,
- f)
- Kupfer und seine Verbindungen, angegeben als Kupfer,
- g)
- Mangan und seine Verbindungen, angegeben als Mangan,
- h)
- Nickel und seine Verbindungen, angegeben als Nickel,
- i)
- Vanadium und seine Verbindungen, angegeben als Vanadium,
- j)
- Zinn und seine Verbindungen, angegeben als Zinn;
- 3.
- insgesamt 0,05 mg/m³ für:
- a)
- Arsen und seine Verbindungen (außer Arsenwasserstoff), angegeben als Arsen,
- b)
- Benzo(a)pyren,
- c)
- Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cadmium,
- d)
- wasserlösliche Cobaltverbindungen, angegeben als Cobalt,
- e)
- Chrom(VI)verbindungen (außer Bariumchromat und Bleichromat), angegeben als Chrom oder insgesamt 0,05 mg/m³ für:
- a)
- Arsen und seine Verbindungen, angegeben als Arsen,
- b)
- Benzo(a)pyren,
- c)
- Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cadmium,
- d)
- Cobalt und seine Verbindungen, angegeben als Cobalt,
- e)
- Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Chrom;
- 4.
- insgesamt 0,1 ng/m³ für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle gemäß Anlage 3;
- 5.
- abweichend von Nummer 4 insgesamt 0,036 ng/m³ für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle gemäß Anlage 3 für § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe d.
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Zitierungen von Anlage 2 13. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 13. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
13. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 13. BImSchV Periodische Messungen
... 30 Minuten. Abweichend von Satz 3 sind im Fall der Überwachung von Emissionen nach Anlage 2 Nummer 1 bis 5 mindestens drei einzelne Messungen vorgeschrieben. Die zuständige Behörde kann ... die jeweils maßgebliche Nachweisgrenze überschritten wird. Für die in Anlage 2 Nummer 4 und 5 und die in Anlage 3 genannten Stoffe soll die Bestimmungsgrenze des eingesetzten Analyseverfahrens ...
§ 28 13. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe
... bb) 100 MW oder mehr: 2 mg/m³, c) die Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1 bis 4 . (2) Die Emissionsgrenzwerte dieser Vorschrift sind auch bei der ...
§ 29 13. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen
... angegeben als Fluorwasserstoff: 1 mg/m³, b) die Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1, 2, 3 und 4 . (2) Die Emissionsgrenzwerte dieser Vorschrift sind auch bei der ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b gelten bezüglich der Anforderung in Anlage 2 Nummer 4 nicht für den Einsatz von 1. naturbelassenem Holz, 2. Holzabfällen ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b gelten bezüglich der Anforderungen in Anlage 2 Nummer 1, 2 und 3 nicht für den Einsatz von Stoffen nach Satz 1, wenn die Ergebnisse der Brennstoffkontrollen ...
§ 30 13. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe, ausgenommen flüssige Brennstoffe aus Produktionsrückständen der chemischen Industrie
... Mittelwert, der über die jeweilige Probenahmezeit gebildet ist, die Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1, 2, 3 und 4 überschreitet. (2) Die Emissionsgrenzwerte dieser Vorschrift sind auch bei der ...
§ 32 13. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen und gasförmigen Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie
... Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff: 10 mg/m³, d) den Emissionsgrenzwert nach Anlage 2 Nummer 5 . (2) Die Emissionsgrenzwerte dieser Vorschrift sind auch bei der ...
§ 37 13. BImSchV Abweichende Vorschriften zu periodischen Messungen
... b und nach § 30 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, jeweils bezüglich der Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1 bis 3 , regelmäßig wiederkehrend einmal jährlich durchführen zu lassen. ...
§ 42 13. BImSchV Gemeinsame Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Ablaugen der Zellstoffherstellung
... Mittelwert, der über die jeweilige Probenahmezeit gebildet ist, die Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1 bis 4 überschreitet. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 darf für die ...
§ 49 13. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen für den Einsatz von Destillations- oder Konversionsrückständen
... Mittelwert, der über die jeweilige Probenahmezeit gebildet ist, die Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1 bis 4 überschreitet. (2) Abweichend von den in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und ... zum Eigenverbrauch in Raffinerien eingesetzt werden, der Emissionsgrenzwert nach Anlage 2 Nummer 2 ohne die Berücksichtigung von Vanadium zu bilden; für Vanadium und seine Verbindungen, ...
§ 55 13. BImSchV Abweichende Vorschriften zu periodischen Messungen
... nach § 49 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Nummer 2 einmal halbjährlich durchführen zu lassen. § 20 Absatz 6 bleibt ...
Anlage 3 13. BImSchV (zu § 20 Absatz 5 und Anlage 2 Nummer 4 und 5) Äquivalenzfaktoren
... den nach Anlage 2 zu bildenden Summenwert für polychlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane und dl-PCB sind die ...
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