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Anlage 2 - Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)

V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3892 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 200
Geltung ab 14.12.2017; FNA: 2129-8-38-1 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu den §§ 11 und 13) Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Für die Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe gelten folgende Werte:

 KraftstoffRohstoffquelle und Verfahren Spezifische
Treibhausgasemissionen
(in kg CO2-Äquivalent pro GJ)
a)Flüssiggaskraftstoff (LPG) Alle fossilen Quellen 73,6
b)Komprimiertes Erdgas (CNG) EU-Mix69,3
c)Verflüssigtes Erdgas (LNG) EU-Mix74,5
d)Komprimierter Wasserstoff in einer
Brennstoffzelle
Erdgas mit Dampfreformierung 104,3
e)Komprimierter Wasserstoff in einer
Brennstoffzelle
Kohle234,4
f)Komprimierter Wasserstoff in einer
Brennstoffzelle
Kohle mit Abscheidung und Speicherung
von CO2 aus Prozessemissionen
52,7
g)Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoff Altkunststoff aus fossilen Rohstoffen 86




 

Zitierungen von Anlage 2 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 38. BImSchV Treibhausgasemissionen von weiteren fossilen Kraftstoffen (vom 01.01.2022)
... kann bis einschließlich des Verpflichtungsjahres 2021 auch durch Inverkehrbringen von in Anlage 2 genannten fossilen Kraftstoffen erfüllt werden. Als Inverkehrbringen gilt die ... geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Soweit Kraftstoffe nach Anlage 2 keine Energieerzeugnisse nach § 1 Absatz 2 und 3 des Energiesteuergesetzes sind, gelten sie ... bekanntgegebenen Energiegehalts für den unteren Heizwert mit dem in Anlage 2 genannten Wert für dessen Treibhausgasemissionen in Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro ...
§ 13 38. BImSchV Obergrenze für die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen (vom 01.01.2022)
... von biogenem Flüssiggas wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswertes der Wert nach Anlage 2 Buchstabe a zugrunde gelegt. Im Fall von Biomethan wird abweichend von Satz 1 anstelle des ... Im Fall von Biomethan wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswertes der Wert nach Anlage 2 Buchstabe b zugrunde gelegt. Im Fall von verflüssigtem Biomethan nach § 12a wird ... Biomethan nach § 12a wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswerts der Wert nach Anlage 2 Buchstabe c zugrunde gelegt. (2) Die Obergrenze nach Absatz 1 bezieht sich prozentual auf die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 742
Artikel 1 BImSchV38ÄndV
... Biomethan nach § 12a wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswerts der Wert nach Anlage 2 Buchstabe c zugrunde gelegt." 8. In § 15 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort ...