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Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2020 (AELV 2020)

V. v. 29.11.2019 BGBl. I S. 1993 (Nr. 44)
Geltung ab 06.12.2019; FNA: 8251-10-1-26 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,7289
26.000 0,7331
27.000 0,7358
28.000 0,7372
29.000 0,7376
30.000 0,7372
31.000 0,7360
32.000 0,7341
33.000 0,7318
34.000 0,7290
35.000 0,7258
36.000 0,7224




 

Zitierungen von Anlage 2 AELV 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2020 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit ... Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem  ...