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Anlage 2 - Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2022; FNA: 2122-6-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Geltung ab 01.01.2022; FNA: 2122-6-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:
Stunden | |
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz | 80* |
• Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung | |
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen | |
• Anästhesie in der Viszeralchirurgie | 280 |
• Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie | 280 |
• Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie | 220 |
• Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) | 100 |
• Aufwacheinheiten | 240 |
Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen | 400 |
(davon mindestens 100 Stunden je Disziplin) | |
• Anästhesie in der Thoraxchirurgie • Anästhesie in der Neurochirurgie • Anästhesie in der HNO • Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie • Anästhesie in der Augenchirurgie • Anästhesie in der Gefäßchirurgie • Anästhesie bei Kindern • Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie) • Anästhesie in anderen Fachrichtungen | |
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen | |
• Pflegepraktikum | 120 |
• zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte | 80 |
• Operationsdienst | 140 |
• Schmerzambulanz/Schmerzdienst | 120 |
• Notaufnahme und Ambulanz | 200 |
• Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) | 160 |
Stunden zur freien Verteilung | 80* |
Stundenzahl insgesamt | 2.500 |
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung. |
Zitierungen von Anlage 2 ATA-OTA-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ATA-OTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ATA-OTA-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ATA-OTA-APrV Praktische Ausbildung
... zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten die in Anlage 2 genannten Versorgungs- und Funktionsbereiche im Umfang von 2.500 Stunden und 2. im Fall ... im Umfang von 2.500 Stunden. (3) Die praktische Ausbildung soll mit einem in Anlage 2 oder 4 genannten Orientierungseinsatz im Umfang von 80 Stunden bei der verantwortlichen ...
§ 9 ATA-OTA-APrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
... (3) Während der praktischen Ausbildung im ambulanten Kontext gemäß den Anlagen 2 und 4 kann die Praxisanleitung nach § 16 des Anästhesietechnische- und ...
§ 10 ATA-OTA-APrV Praxisbegleitung
... Versorgungsbereichen und ein Besuch im Rahmen der Wahlpflichteinsätze gemäß der Anlagen 2 und 4 ...
§ 11 ATA-OTA-APrV Inhalt der Kooperationsverträge
... der praktischen Ausbildung mit weiteren Einrichtungen abzuschließen hat, um die in den Anlagen 2 und 4 vorgegebenen Einsatzbereiche sicherzustellen, 3. zur Durchführung der ...
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