Tools:
Update via:
Anlage 2 - Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
|
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 213-1 Bauwesen
|
Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf Anlage 2 Bezug genommen wird.
- 1.
- Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf
- 1.1
- das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des § 35 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt;
- 1.2
- das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst;
- 1.3
- die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung;
- 1.4
- die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme;
- 1.5
- die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften.
- 2.
- Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf
- 2.1
- die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen;
- 2.2
- den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen;
- 2.3
- die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen);
- 2.4
- den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen;
- 2.5
- die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten;
- 2.6
- folgende Gebiete:
- 2.6.1
- Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.6.2
- Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst,
- 2.6.3
- Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst,
- 2.6.4
- Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.6.5
- gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.6.6
- Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes,
- 2.6.7
- Gebiete, in denen die in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind,
- 2.6.8
- Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes,
- 2.6.9
- in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung G. v. 20. Juli 2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472 m.W.v. 29. Juli 2017
Frühere Fassungen von Anlage 2 BauGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 29.07.2017 | Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808 |
aktuell vorher | 20.09.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 BGBl. I S. 1548 |
aktuell vorher | 01.03.2010 | Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 |
aktuell vorher | 01.03.2010 | Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 |
aktuell vorher | 30.06.2009 | Artikel 2 Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 |
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3316 |
aktuell | vor 01.01.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung (vom 23.06.2021)
... wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan ...
Anlage 2 BauGB (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) (vom 29.07.2017)
... Kriterien sind anzuwenden, soweit auf Anlage 2 Bezug genommen wird. 1. Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
... 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c) wird folgende Angabe angefügt: Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)". 1a. In § 1 Abs. 6 Nr. 4 werden nach den ... auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan ... 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c)". 19. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 2 angefügt: Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) ... 19. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 2 angefügt: Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf ... 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf Anlage 2 Bezug genommen wird. 1. Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 2 GeROG Änderung des Baugesetzbuchs
... Dezember 2008" gestrichen. 2. Nummer 2.6.8 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „2.6.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 4 BNatSchNG Änderung des Baugesetzbuches
... Wörter „der Natura 2000-Gebiete" ersetzt. 2. Nummer 2.6.1 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „2.6.1 Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer ...
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 4 WRNG Änderung des Baugesetzbuchs
... des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete" ersetzt. 3. Nummer 2.6.6 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „2.6.6 Wasserschutzgebiete gemäß § 51 ...
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... 20. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden." 35. In Nummer 2.6.7 der Anlage 2 werden die Wörter „den Gemeinschaftsvorschriften" durch die Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_BauGB.htm