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Anlage 2 - Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)

V. v. 12.05.2006 BGBl. I S. 1175 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7628-8-2 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen



A)
Wohnwirtschaftliche Nutzung:

Wohnhäuser:

80 Jahre

B)
Gewerbliche Nutzung:

a)
Geschäftshäuser und Bürohäuser:

60 Jahre

b)
Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:

40 Jahre

c)
Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen:

30 Jahre.



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Frühere Fassungen von Anlage 2 BelWertV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.10.2022Artikel 5 Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
vom 04.10.2022 BGBl. I S. 1614

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 BelWertV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BelWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BelWertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BelWertV Kapitalisierung der Reinerträge (vom 08.10.2022)
... gesichert erscheint, einzuschätzen. Bei im Inland belegenen Objekten sind die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für die Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 5 PfandRÄndV Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung
... Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Bei im Inland belegenen Objekten sind die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für die Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu ... mit besonders hohem Standard): 0,75 Prozent." 21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze ... 0,75 Prozent." 21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener ...