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Anlage 2 - Bewachungsverordnung (BewachV)

V. v. 03.05.2019 BGBl. I S. 692 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.06.2019 BGBl. I S. 882
Geltung ab 01.06.2019; FNA: 7104-11 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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Anlage 2 (zu § 7) Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht

-
Aufgaben sowie Abgrenzung der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden

-
§ 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung

2.
Datenschutzrecht

insgesamt zu Nummer 1 und 2 etwa 6 Unterrichtsstunden

3.
Bürgerliches Gesetzbuch

-
Notwehr (§ 227 BGB), Notstand (§§ 228, 904 BGB), Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB), verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), Haftungs- und Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), Eigentum und Besitz (§§ 903, 854 BGB), Schikaneverbot (§ 226 BGB), wobei Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB (§§ 32 bis 35) aufgezeigt werden

insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden

4.
Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen

-
einzelne Straftatbestände (z. B. § 123, §§ 185 ff., §§ 223 ff., § 239, § 240, §§ 244 ff. StGB)

-
vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)

-
Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152, 163 StPO)

-
Umgang mit Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte usw.)

insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden

5.
Unfallverhütung

insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden

6.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt

-
Selbstwertgefühl (Voraussetzungen für richtigen Umgang mit sich selbst und seinen Mitmenschen)

-
Übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle (Ursachen und Maßstabsverlust)

-
Konflikt/Stress (Entstehung, Konfliktebenen, schwierige Situationen, Lösungshilfen)

-
richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch (Grundregeln für richtiges/falsches Verhalten)

-
interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität

-
Umgang mit und Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (wie beispielsweise allein reisende Frauen, Homosexuelle, transgeschlechtliche Personen, Menschen mit Behinderung, Opfer schwerer Gewalt)

insgesamt etwa 11 Unterrichtsstunden

7.
Grundzüge der Sicherheitstechnik

-
Mechanische Sicherungstechnik

-
Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung

-
Brandschutz

insgesamt etwa 5 Unterrichtsstunden



 

Zitierungen von Anlage 2 BewachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BewachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BewachV Inhalt der Unterrichtung
... Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse ...
§ 9 BewachV Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
... haben. (2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 aufgeführten Sachgebiete; die Prüfung soll sich auf jedes der dort aufgeführten ...