Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h



a)
Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

Muster Ausbildungsbescheinigung (BGBl. 2016 I S. 3090)


b)
Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h *)

Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck

Muster Prüfbescheinigung (BGBl. 2016 I S. 3091)



---
*)
Anm. d. Red.: Im Muster nicht konsolidierbar

-
Artikel 1 Nr. 12 V. v. 14. August 2017 (BGBl. I S. 3232): In Anlage 2 Buchstabe b werden in der Überschrift die Wörter „Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" durch die Wörter „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h" ersetzt."





 

Frühere Fassungen von Anlage 2 FeV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.08.2017Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
vom 16.12.2014 BGBl. I S. 2213
aktuellvor 01.01.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FeV Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen (vom 28.12.2016)
... ist und hierüber der prüfenden Stelle eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 2 vorlegt. Ein Fahrlehrer ist zu der Ausbildung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis ... zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädriger Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach Anlage 2 auszufertigen. Die Bescheinigung ist beim Führen eines Mofas nach § 4 Absatz 1 ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... Einführungslehrgang teilgenommen hat. 5. § 5 Absatz 4 und Anlagen 1 und 2 (Prüfbescheinigung für Mofas/Krankenfahrstühle)  ...
Anlage 2 FeV (zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h (vom 24.08.2017)
... nicht konsolidierbar - Artikel 1 Nr. 12 V. v. 14. August 2017 (BGBl. I S. 3232): In Anlage 2 Buchstabe b werden in der Überschrift die Wörter „Prüfbescheinigung für Mofas und ...
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 22.08.2024)
... 4, § 41 Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) den Abstand (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz ... (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz ... (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ ... Verhalten an Bahnübergängen (§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und ... Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen (§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf ... (§ 23 Absatz 1a) das Verhalten an Fußgängerüberwegen (§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) übermäßige Straßenbenutzung (§ ... sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Verhalten bei blauem Blinklicht zusammen mit dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 41 Absatz 2, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2) den Abstand (§ 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz ... 4 Absatz 1, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Überholen (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz ... (§ 5, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) die Vorfahrt (§ 8 Absatz 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ ... an Bahnübergängen (§ 19 Absatz 1 und 2, Anlage 1 zu § 40 Absatz 7, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und ... an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen (§ 20 Absatz 2, 3 und 4, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) das Verhalten an Fußgängerüberwegen (§ ... 41 Absatz 1) das Verhalten an Fußgängerüberwegen (§ 26, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) übermäßige Straßenbenutzung (§ ... sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Absatz 2, 3, Anlage 2 zu § 41 Absatz ...
Artikel 2 11. FeVuaÄndV Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
... zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" angefügt. 5. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.12.2014 BGBl. I S. 2213
Artikel 1 1. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." 9. In Anlage 2 werden in Buchstabe b a) die Wörter „Prüfbescheinigung für ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... erteilt wurde, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers." 12. In Anlage 2 Buchstabe b werden in der Überschrift die Wörter „Prüfbescheinigung für Mofas und ...