Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 2
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 2.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 3
- a)
- Benennung und Bewertung dieser Situationsaufgabe mit Note sowie
- b)
- Benennung der drei schwerpunktmäßigen Handlungsbereiche,
- 3.
- zur Situationsaufgabe nach § 6 Absatz 5
- a)
- Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des schwerpunktmäßigen Handlungsbereichs,
- b)
- Benennung und Bewertung der Konzeption und praktischen Umsetzung mit Note sowie
- c)
- Benennung und Bewertung der Präsentation mit Fachgespräch mit Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 7,
- 8.
- Vorliegen des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 2 Absatz 2.
§ 10 FloristMFPrV Zeugnisse ... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...