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Anlage 2 - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT k.a.Abk.)
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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Anlage 2 (aufgehoben)
Text in der Fassung der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages B. v. 24. Juni 2021 BGBl. I S. 2868 m.W.v. 1. März 2022
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Frühere Fassungen von Anlage 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2022 | Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.06.2021 BGBl. I S. 2868 |
aktuell vorher | 20.07.2021 | Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.06.2021 BGBl. I S. 2868 |
aktuell | vor 20.07.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 24.06.2021 BGBl. I S. 2868
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_GO-BT.htm