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Anlage 2 - Gastronomieberufeausbildungsverordnung (GastroAusbV)
Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314, 349 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-137 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-137 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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1 | Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 6 Absatz 2 Nummer 1) | a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be- triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus- wirkungen begründen b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück- sichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins- besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge- setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver- halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord- nen und angemessen reagieren g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst- leistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson- derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal- ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden i) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent- gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren j) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö- rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen; Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen | 20 | |
2 | Annahme und Einlagerung von Waren (§ 6 Absatz 2 Nummer 2) | a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol- lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur- maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel- lungen mitwirken | | |
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun- gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor- gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be- triebsüblichen Maßnahmen einleiten d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport- gutannahme sowie die Leergut- und die Transport- gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An- wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor- schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen | 10 | | ||
3 | Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 6 Absatz 2 Nummer 3) | a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich- tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt- schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie- nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe- reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen- dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens- mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich- keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be- werten und optimieren | 14 | |
4 | Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 6 Absatz 2 Nummer 4) | a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini- gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen für das Gasterlebnis erläutern b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und dokumentieren c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be- darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus- wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht pflegen und reinigen e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor- schriften und von Umweltaspekten durchführen | 8 | |
5 | Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 6 Absatz 2 Nummer 5) | a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an- lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus- schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach der betrieblichen Serviceform durchführen e) das betriebliche Kassensystem bedienen | 20 | |
6 | Unterstützung verkaufs- fördernder Maßnahmen (§ 6 Absatz 2 Nummer 6) | a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins- besondere im Gastkontakt, umsetzen | 2 | |
b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe dekorieren c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast- erlebnis beachten d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita- ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken | 10 | |||
7 | Herrichten und Pflegen von Gasträumen (§ 6 Absatz 2 Nummer 7) | a) das Reinigen und Pflegen sowie das anlass-, saison- und themenbezogene Herrichten von Gast- und Eventräumen planen und durchführen b) Bestuhlung und Gestaltung von Eventräumen planen und umsetzen c) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen- dungsfähigen Zustand prüfen, geeignete Maßnah- men zur Reinigung und zur Pflege ergreifen und dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcenschonung beachten | 4 | |
d) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge- brauchsgütern kontrollieren und die Wartung von Geräten und Maschinen sowie die Instandsetzung von Gebrauchsgütern nach den betrieblichen Vor- gaben veranlassen e) den Beschaffungsbedarf von Gebrauchs- und Ver- brauchsgütern ermitteln und an der Auswahl unter Berücksichtigung qualitativer, ökonomischer und ökologischer Aspekte mitwirken | | |||
8 | Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 6 Absatz 2 Nummer 8) | a) Speisen, Gerichte, Getränke und Dienstleistungen den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe täti- gen, dabei insbesondere regionale oder saisonale Spezialitäten herausstellen b) Speisen, Gerichte und Getränke geschmacklich be- schreiben und deren Herkunft, Beschaffenheit und Zubereitung den Gästen erklären c) Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe der angebotenen Speisen, Gerichte und Getränke informieren und unter Berücksichtigung von Unver- träglichkeiten, besonderen Ernährungsformen und Trends beraten sowie Alternativen anbieten d) Gäste unter Berücksichtigung der Menükunde zu Speisefolgen beraten und hierzu korrespondierende Getränke empfehlen e) Gästerückmeldungen, insbesondere Reklamationen, entgegennehmen, einordnen, situationsbezogen da- rauf reagieren und eigenständige Lösungsvorschläge aufzeigen f) einfache Verkaufsgespräche in einer Fremdsprache führen | 4 | |
9 | Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet (§ 6 Absatz 2 Nummer 9) | a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung gast- orientiert und anlassbezogen vorbereiten, die erfor- derlichen Getränke und Zutaten bereitstellen sowie Garnituren herstellen b) bei Betriebsöffnung und -schließung Warenbe- stände prüfen und dokumentieren sowie Fehlbe- stände ermitteln c) bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Eigenverbrauch, Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, die betriebsüblichen Maßnahmen ein- leiten d) mit Gästen kommunizieren und durch aktive Bera- tung das Gasterlebnis gestalten, nichtalkoholische Getränke, insbesondere Wasser, Limonaden und Säfte sowie Bierspezialitäten den Gästen aktiv an- bieten, erläutern und empfehlen e) Weine und Schaumweine sowie Spirituosen den Gästen aktiv anbieten und empfehlen, dabei die Herkunft der Getränke erklären sowie diese senso- risch, insbesondere geschmacklich, beschreiben f) Mischgetränke, insbesondere klassische Cocktails und Trendcocktails, den Gästen aktiv anbieten, erklären und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken nach Rezepturen herstellen | 8 | |
g) Heiß- und Kaltgetränke, insbesondere Kaffee- und Teespezialitäten, den Gästen aktiv anbieten, erklären und unter Anwendung entsprechender Arbeitstech- niken nach Rezepturen herstellen h) beim Getränkeservice passende Gläser einsetzen und empfohlene Trinktemperaturen gewährleisten i) den Arbeitsbereich, die Geräte und die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der hygienischen und be- trieblichen Vorgaben organisieren und reinigen | | |||
10 | Bedienung von Reservierungs- und Kassen- systemen (§ 6 Absatz 2 Nummer 10) | a) Reservierungen unter Nutzung verschiedener Kom- munikationskanäle entgegennehmen, bearbeiten und ausführen b) Stations- und Tischpläne erstellen und die erforder- liche Anzahl an Plätzen ermitteln c) Rechnungen und Belege nach den rechtlichen Vor- gaben erstellen d) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas- sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln anwenden e) den eigenen Kassenabschlag erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassen- differenzen ermitteln | 6 | |
11 | Planung und Koordinierung von Serviceabläufen (§ 6 Absatz 2 Nummer 11) | a) Vor- und Nacharbeiten, insbesondere für den Ser- viceablauf, planen und ausführen b) Gasträume anlassbezogen vorbereiten, insbeson- dere Tische unter Verwendung von Dekorations- elementen eindecken c) die Gastgeberfunktion wahrnehmen, Gäste willkom- men heißen und nach den betrieblichen Standards platzieren d) Bestellungen entgegennehmen, dabei gast- und unternehmensorientiert beraten sowie Bestellungen nach den betrieblichen Vorgaben elektronisch er- fassen und weitergeben e) den Serviceablauf der Gasttische planen und koor- dinieren f) Belastungssituationen im Service bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit Gästen anwenden g) das eigene Verhalten auf der Grundlage von Arbeits- ergebnissen und Gästerückmeldungen reflektieren und weiterentwickeln | 6 | |
12 | Servicearbeiten am Tisch des Gastes (§ 6 Absatz 2 Nummer 12) | a) Speisen und Getränke präsentieren, servieren und ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren b) Mehrgangmenüs servieren, dabei klassische Servier- arten anlassbezogen anwenden und insbesondere Speisen vorlegen c) Fleischteile tranchieren und Fische filetieren d) Weiß-, Rosé-, Rot- und Schaumweine fachgerecht servieren e) Rotweine dekantieren | 8 | |
13 | Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts (§ 6 Absatz 2 Nummer 13) | a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, vorbe- reiten, gast- und unternehmensorientiert führen und nachbereiten b) Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Räumen den Gästewünschen entsprechend und nach den betrieblichen Vorgaben planen und an- bieten c) anlassbezogen Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen empfehlen d) den Gästen zusätzliche Dienstleistungen, insbeson- dere Dekoration, Technik, Musik oder Rahmen- programme, anbieten und bei der Auswahl beraten e) bei der Auswahl und Planung der technischen Aus- stattung nach den betrieblichen Vorgaben mitwirken f) Angebote für Eigen- und Fremdleistungen einholen, vergleichen und koordinieren g) Angebote unter Berücksichtigung der Geschäfts- bedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften kalkulieren, ausarbeiten und abwickeln, Schrift- verkehr führen und Verträge unterschriftsreif vorbe- reiten | 8 | |
14 | Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts (§ 6 Absatz 2 Nummer 14) | a) interne und externe Abläufe planen sowie mit Küche, Service und weiteren internen und externen beteilig- ten Bereichen abstimmen b) Veranstaltungspläne, einschließlich Arbeitsabläufe und -anweisungen sowie Speisen- und Getränke- folge mit Preisangaben erstellen und diese intern und extern kommunizieren c) Räume entsprechend der Veranstaltung gestalten, Tische stellen, eindecken und dekorieren sowie Menükarten erstellen und Gästeinformationen prä- sentieren | 8 | |
15 | Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts (§ 6 Absatz 2 Nummer 15) | a) Veranstaltungen begleiten und deren erfolgreichen Ablauf als Team- und Schnittstellenaufgabe gewähr- leisten b) die zeitliche und personelle Serviceeinteilung tages- aktuell anpassen c) interne Service- und Menübesprechungen vorbe- reiten d) den zeitlich abgestimmten, fachgerechten Veran- staltungsservice, insbesondere Bankettservice, durchführen und koordinieren e) das eigene Handeln im Arbeitsprozess im Hinblick auf die Belange der Gäste und den Erfolg der Ver- anstaltung reflektieren und anpassen f) Feedback der Gäste einholen, erfassen, bei der Aus- wertung der Veranstaltung berücksichtigen und Ver- besserungsmaßnahmen ableiten g) bei der Erstellung von Gästerechnungen sowie der internen Nachkalkulation von Veranstaltungen mit- wirken | 8 | |
16 | Anleitung und Führung von Mitarbeitenden (§ 6 Absatz 2 Nummer 16) | a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen- dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und konstruktiv Feedback geben b) Mitarbeitende aufgabenbezogen und teamorientiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeitsergeb- nisse reflektieren c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek- tieren d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht- lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku- mentieren e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen mitwirken f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch- führen h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Belehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein- leiten i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili- sieren | 8 |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung | |
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1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Absatz 3 Nummer 1) | a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver- hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus- bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs- plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor- schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge- werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern | ||
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be- ruflichen Weiterentwicklung erläutern | während der gesamten Ausbildung | |||
2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 6 Absatz 3 Nummer 2) | a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu- tern d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver- meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen- den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 6 Absatz 3 Nummer 3) | a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent- wicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so- zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor- gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach- haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres- satengerecht kommunizieren | ||
4 | Digitalisierte Arbeitswelt (§ 6 Absatz 3 Nummer 4) | a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi- zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb- nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen | ||
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio- nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern- medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei- tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei- che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge- sellschaftlicher Vielfalt praktizieren | ||||
Zeitliche Richtwerte in Wochen im | ||||
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
5 | Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 6 Absatz 3 Nummer 5) | a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb- liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP- Konzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus- wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten | 4 | |
Zitierungen von Anlage 2 GastroAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GastroAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GastroAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 GastroAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) Gegenstand der ...
§ 21 GastroAusbV Inhalt des Teiles 1
... 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 23 GastroAusbV Inhalt des Teiles 2
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...
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