Stoffe und Stoffgruppen | CAS-Nr.1 | Schwellenwert | Ableitungskriterium
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Nitrat (NO3) | 14797-55-8 | 50 mg/l 6 | Grundwasserqualitätsnorm gemäß Richtlinie 2006/118/EG
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Wirkstoffe in Pflanzenschutzmit- teln einschließlich der relevanten Metaboliten2,5, Biozid-Wirkstoffe einschließlich relevanter Stoff- wechsel- oder Abbau- bzw. Reak- tionsprodukte sowie bedenkliche Stoffe in Biozidprodukten3,5 | - | jeweils 0,1 µg/l insgesamt4 0,5 µg/l | Grundwasserqualitätsnorm gemäß Richtlinie 2006/118/EG
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Arsen (As)5 | 7440-38-2 | 10 µg/l | Trinkwasser-Grenzwert für chemische Parameter
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Cadmium (Cd)5 | 7440-43-9 | 0,5 µg/l | Hintergrundwert
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Blei (Pb)5 | 7439-92-1 | 10 µg/l | Trinkwassergrenzwert für chemische Parameter
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Quecksilber (Hg)5 | 7439-97-6 | 0,2 µg/l | Hintergrundwert
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Ammonium (NH4+) | 7664-41-7 | 0,5 mg/l | Trinkwassergrenzwert für Indikatorpara- meter
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Chlorid (Cl-) | 168876-00-6 | 250 mg/l | Trinkwassergrenzwert für Indikatorpara- meter
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Nitrit | 14797-65-0 | 0,5 mg/l | Trinkwasser-Grenzwert für chemische Parameter (Anlage 2 Teil II der Trink- wasserverordnung)
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ortho-Phosphat (PO43-) | 14265-44-2 | 0,5 mg/l | Hintergrundwert
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Sulfat (SO42-) | 14808-79-8 | 250 mg/l | Trinkwassergrenzwert für Indikatorpara- meter
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Summe aus Tri- und Tetrachlorethen | 79-01-6 127-18-4 | 10 µg/l | Trinkwassergrenzwert für chemische Parameter
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1 Chemical Abstracts Service, Internationale Registrierungsnummer für chemische Stoffe. 2 Nach Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Nummer 32 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 652/2014 (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. 3 Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f) der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. 4 „Insgesamt" bedeutet die Summe aller einzelnen bei dem Überwachungsverfahren nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Wirkstoffgehalte von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten, einschließlich relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte sowie bedenklicher Stoffe in Biozid-Produkten. 5 Die betroffenen Stoffe und Stoffgruppen sind nach Membranfiltration mit geeignetem Material mit einer Porengröße von 0,45 µm zu analysieren. Die Membranfiltration kann entfallen, wenn die direkte Gewinnung der Proben aus dem Grundwasser zu vergleichbaren Ergebnissen führt. 6 Liegen keine denitrifizierenden Verhältnisse vor, so ist der gemessene Nitratgehalt im Grundwasser maßgeblich. Liegen denitrifizierende Verhältnisse vor, so ist der maßgebliche Wert die Summe aus dem gemessenen Nitratgehalt im Grundwasser und dem ermittelten Denitrifikationswert. Der Denitrifikationswert ist der Wert, der angibt, wie viel Nitrat im Grundwasser bereits abgebaut worden ist. Er ist mit der besten verfügbaren Methode spätestens bis zum Ablauf des 22. Dezember 2025 erstmalig zu ermitteln. Die Parameter, die zur Ermittlung des Denitrifikationswertes erforderlich sind, müssen in Proben analysiert werden, die zeitgleich mit den Proben zur Bestimmung des Nitratgehalts dem Grundwasser entnommen worden sind.
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Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 3 GrwV Gefährdete Grundwasserkörper ... Von einem solchen Risiko ist insbesondere auszugehen, wenn zu erwarten ist, dass die in Anlage 2 aufgeführten oder die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 festgelegten Schwellenwerte ...
§ 5 GrwV Kriterien für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands (vom 10.05.2017) ... Grundlage für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind die in Anlage 2 aufgeführten Schwellenwerte. Geht von einem nicht in der Anlage 2 aufgeführten ... sind die in Anlage 2 aufgeführten Schwellenwerte. Geht von einem nicht in der Anlage 2 aufgeführten Schadstoff oder einer Schadstoffgruppe das Risiko aus, dass die ... Einheiten im Bundesgebiet im Bundesanzeiger. (3) Ist der in Anlage 2 angegebene Schwellenwert für einen Stoff oder eine Stoffgruppe niedriger als der ...
Zitat in folgenden NormenDüngeverordnung (DüV)
Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305; zuletzt geändert durch Artikel 32 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 13a DüV Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen (vom 01.05.2020) ... Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung auf Grund einer Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat; hiervon auszunehmen sind Gebiete von ... sind Gebiete von Grundwasserkörpern, in denen weder eine Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat noch ein steigender Trend von Nitrat nach § 10 der ... 10 der Grundwasserverordnung und eine Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat festgestellt worden ist, 2. Gebiete von ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit ... für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat oder Gebiete mit steigendem Trend von Nitrat nach ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, die innerhalb von Grundwasserkörpern im guten ...
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 346
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 1. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung ... die hydrogeochemischen Einheiten im Bundesgebiet im Bundesanzeiger. (3) Ist der in Anlage 2 angegebene Schwellenwert für einen Stoff oder eine Stoffgruppe niedriger als der ... folgende Informationen aufzunehmen: 1. Angabe der Schwellenwerte nach Anlage 2 sowie der Schwellenwerte, die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 für einzelne ... 5 Absatz 2" durch die Angabe „§ 5 Absatz 3" ersetzt. 5. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und ... 5 Absatz 3" ersetzt. 5. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 ...
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1) ... Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung auf Grund einer Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat; hiervon auszunehmen sind Gebiete von ... sind Gebiete von Grundwasserkörpern, in denen weder eine Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat noch ein steigender Trend von Nitrat nach § 10 der ... 10 der Grundwasserverordnung und eine Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat festgestellt worden ist, 2. Gebiete von ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit ... für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat oder Gebiete mit steigendem Trend von Nitrat nach ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, die innerhalb von Grundwasserkörpern im guten ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
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