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Anlage 2 - Hotelberufeausbildungsverordnung (HotelAusbV)

Artikel 1 V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314 (Nr. 8)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-136 Berufliche Bildung
|

Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 6 Absatz 2 Nummer 1)
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten
betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen
Auswirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be-
rücksichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen,
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen,
dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen an-
wenden
g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung
der Erwartungen und Wünsche prüfen
h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
i) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-
nen und angemessen reagieren
j) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
6  
2Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 6 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-
lungen mitwirken
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
  
  c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport-
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen-
dung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein-
lagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
6  
3Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 6 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-
keiten prüfen oder entsorgen
j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-
werten und optimieren
6  
4Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 6 Absatz 2 Nummer 4)
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-
gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim-
mern, für das Gasterlebnis erläutern
b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-
gung von Wirtschaftsräumen erläutern
  
  c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie
in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku-
mentieren
d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-
schriften und von Umweltaspekten durchführen
e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt-
schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und
Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen
und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß-
nahmen ergreifen
f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über-
prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur
Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins-
besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen-
schonung berücksichtigen
g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht reinigen und pflegen
10  
5Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 6 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und
der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten
und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus-
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke ent-
sprechend den betrieblichen Vorgaben zubereiten
d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge-
richte und Getränke unter Anwendung von Produkt-
kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen
Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei
der Kassenabrechnung mitwirken
10  
6Wahrnehmung von Aufgaben
am Empfang
(§ 6 Absatz 2 Nummer 6)
a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Check-
out planen und die schichtbezogenen vorbereiten-
den Arbeiten durchführen
b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste
empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen,
Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den
betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög-
lichen
c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege-
lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten-
schutzes
d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange-
boten beraten und zusätzliche Leistungen und
Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache
e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb-
lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren
f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex-
ternen entgegennehmen und an die zuständigen
Bereiche weiterleiten
15  
  g) den Check-out durchführen, insbesondere für den
Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis-
tungen mit den Gästen abstimmen und auf die
Rechnung buchen
h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück-
sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen
und abrechnen
  
7Verkauf von Übernachtungen
und Dienstleistungen sowie
Arbeiten in der Reservierung
(§ 6 Absatz 2 Nummer 7)
a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen
die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen
Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be-
triebsbezogene Empfehlungen aussprechen
b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem
Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor-
mieren
c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor-
gegebener Preisgestaltung annehmen und durch-
führen
d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die
betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche
Angebote informieren
e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be-
stätigen
f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen
und an die betroffenen Bereiche kommunizieren
g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge-
spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe-
sondere von Gruppen, dokumentieren und die
Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen
h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und
sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen
Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten
i) das betriebliche Hotelsystem nutzen
15  
8Gästekommunikation und
Beschwerde-Management
(§ 6 Absatz 2 Nummer 8)
a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs-
fördernd und situationsgerecht gestalten
b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback,
insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge-
spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen
c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbeson-
dere digitale Medien, für die Gästekommunikation
nutzen
d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommuni-
kations- und Verkaufstechniken anwenden
e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa-
tions- und Kommunikationstechniken pflegen
f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle
einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach
den betrieblichen Vorgaben reagieren
g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen
Bereiche über Gästefeedback informieren und ins-
besondere für Beschwerden und Reklamationen
sensibilisieren
6  
  h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre
Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von
Verbesserungsvorschlägen mitwirken
i) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie-
denheit und zur Kundenbindung reflektieren und
Schlussfolgerungen ziehen
  
9Planung, Durchführung und
Analyse des Channel-
Managements und
des Revenue-Managements
(§ 6 Absatz 2 Nummer 9)
a) im Rahmen des Revenue-Managements Markt- und
Mitbewerberpositionierungen beobachten und ana-
lysieren
b) bei der Auswahl von Channel-Management- und
Revenue-Management-Systemen zur Ertragsopti-
mierung mitwirken und diese einsetzen
c) Kooperationsverträge zu Vertriebskanälen und -platt-
formen hinsichtlich Kosten und Pflichten prüfen und
Vertriebskanäle und -plattformen für die Distribution
auswählen
d) Buchungsverhalten auf den betrieblichen und den
angeschlossenen Kanälen analysieren und betriebs-
wirtschaftlich auswerten
e) Preiskalkulationen durchführen, Kennzahlen ermit-
teln und als Grundlage für unternehmerische Ent-
scheidungen aufbereiten
f) Preis- und Ratenstrategien unter Einbeziehung der
betroffenen Bereiche entwickeln, umsetzen und auf
ihre Wirksamkeit prüfen
g) Firmenpartnerverträge, Kooperationen und Gruppen-
verträge auf Grundlage von Verdrängungs- und
Volumenanalysen bewerten und Handlungsempfeh-
lungen für das weitere Verfahren vorbereiten
h) Steuerungsmechanismen zur Ertragsoptimierung
unter Nutzung von betriebswirtschaftlichen Analy-
sen auswählen
i) Auslastung der Kapazitäten und Belegung beobach-
ten, Strategien zu Buchungen, Konditionen und
Überbuchungen ableiten
j) Mitbewerbervergleiche durchführen, Kennzahlen
errechnen, auswerten und für Strategien nutzen
k) Umsatzbudgets unter Nutzung von Analysen und
Strategien erstellen
l) Vorschläge zur Umsatzsteigerung, insbesondere für
Aktionen zur Steigerung des Verkaufs, gemeinsam
mit den betroffenen Bereichen erarbeiten
 14
10Entwicklung, Einsatz und
Auswertung von
Marketingmaßnahmen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 10)
a) Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchfüh-
ren, die Ergebnisse auswerten und Vorschläge für
den Einsatz von Marketinginstrumenten ableiten
b) Marktwahlstrategie und Marktbearbeitungsstrategie
unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher
Aspekte entwickeln und ausarbeiten
c) Werbe- und Marketingmaßnahmen auf der Grund-
lage von Kosten-Nutzen-Analysen auswählen, ein-
setzen und bewerten
  
  d) den betrieblichen Marketingplan in Abstimmung mit
anderen Bereichen erarbeiten
e) auf der Grundlage des Marketingplans Medien und
Maßnahmen für den Einsatz in der Kommunikation
und Werbung beurteilen und auswählen
f) systematische Gäste- und Kundenbefragungen zur
Qualitätssicherung erarbeiten, durchführen und aus-
werten
g) Preisgestaltung, Produktqualität und Servicequalität
des Betriebes analysieren und Vorschläge für weitere
Entscheidungen ableiten
h) die interne und externe Kommunikationsstrategie
erarbeiten und mit anderen Bereichen abstimmen,
die Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie prüfen
und bei Bedarf anpassen
i) an der Präsentation des Betriebes, insbesondere in
den sozialen Medien, mitwirken
j) zur Entwicklung und Beschaffung von Werbemitteln
und Werbeträgern Lieferanten und Agenturen ver-
gleichen und unter Berücksichtigung qualitativer,
betriebswirtschaftlicher und ökologischer Aspekte
auswählen
k) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe-
trägern und selbst- oder fremdproduzierten Informa-
tionen für Gäste sowie für Teammitglieder unter
Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit-
wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen
l) Erfolgskontrolle der eingesetzten Marketingmaßnah-
men durchführen, die Ergebnisse beurteilen und
Maßnahmen ableiten
m) die Entwicklung und Einhaltung der Arbeitgeber-
marke mit den betroffenen Bereichen abstimmen
und koordinieren
 8
11Steuerung, Kalkulation und
Analyse von Veranstaltungen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 11)
a) die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und öko-
logischen Rahmenbedingungen verschiedener be-
trieblicher Veranstaltungsformate unterscheiden,
überprüfen und Veranstaltungsformate bei Bedarf
anpassen
b) Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Rah-
menbedingungen konzipieren
c) Verkaufspreise für Veranstaltungen, Veranstaltungs-
komponenten und weitere Dienstleistungen, auch
unter Berücksichtigung der Angebote von Dritt-
firmen, kalkulieren und in das betriebliche Hotel-
system einpflegen
d) Angebote, Verträge, Ablaufpläne und Rechnungen
für Veranstaltungen mit dem betrieblichen Hotelsys-
tem erstellen und die Ergebnisse an die Beteiligten
kommunizieren
e) Veranstaltungsbesprechungen und Veranstaltun-
gen, auch in einer Fremdsprache, begleiten
f) die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen im Nach-
gang prüfen und bei Bedarf Vorschläge für Kosten-
und Preisanpassungen ableiten
 10
12 Gestaltung von büro-
organisatorischen Prozessen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 12)
a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere
für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei-
tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben-
bezogen auswählen und anwenden
b) interne und externe Post sowie elektronische Korres-
pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter-
leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen
Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits-
konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit
c) Daten und Informationen in geeigneter Form für
die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und
sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen
d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück-
sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte
einsetzen
e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie-
rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich-
tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie
Verbesserungsvorschläge erarbeiten
f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen
Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse
dokumentieren
g) interne und externe Korrespondenz nach den be-
trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung
fremdsprachiger Informationen
h) den externen Rechnungseingang und -ausgang be-
arbeiten
i) die eigene Arbeit unter Einsatz der betrieblichen Ar-
beits- und Organisationsmittel systematisch planen,
durchführen, reflektieren und weiterentwickeln
 4
13Qualitäts- und prozess-
orientiertes Handeln im Team
und an Schnittstellen,
Prozesssteuerung
(§ 6 Absatz 2 Nummer 13)
a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte
bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang
mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe-
ranten, berücksichtigen
b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale,
ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit ent-
wickeln und mit den Unternehmenszielen abglei-
chen, Entscheidungsdilemmata identifizieren und
Vorschläge zur Umsetzung nachhaltigen Handelns
ableiten
c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und
Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich-
tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer
Aspekte umsetzen
d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von
Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein-
ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im
Arbeitsprozess berücksichtigen
e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge-
ner Organisationsmittel, insbesondere von Check-
listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle
nutzen
f) interne und externe Kooperationsbeziehungen ge-
stalten und optimieren
 6
  g) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie-
denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und
Handlungen berücksichtigen
h) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens-
orientiert durchführen, durch eigenes Verhalten zum
erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
und das eigene Handeln reflektieren
i) die betrieblichen Arbeits- und Kommunikations-
prozesse gestalten und optimieren
j) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits-
bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re-
flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits-
bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und
für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren
  
14Planung, Umsetzung und
Auswertung von Arbeits- und
Personalprozessen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 14)
a) arbeits- und sozialrechtliche Regelungen unterschei-
den und aufgabenorientiert anwenden
b) bei Maßnahmen zur Positionierung und Weiterent-
wicklung der Arbeitgebermarke für die Personal-
gewinnung und die Personalbindung mitwirken und
die Umsetzung der Maßnahmen begleiten
c) bei der Personalbedarfsplanung mitwirken, Rekru-
tierungen einleiten und das Bewerbermanagement
unterstützen
d) Prozesse in Verbindung mit dem Beginn von Be-
schäftigungsverhältnissen bearbeiten
e) Einführung neuer Mitarbeitender begleiten
f) Einweisungen und Unterweisungen für den Umgang
mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-
führen
g) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-
sieren
h) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht-
lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku-
mentieren
i) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien-
tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits-
ergebnisse reflektieren
j) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
k) Gespräche mit Mitarbeitenden planen, durchführen
und nachbereiten
l) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-
tieren
m) an der Planung, Durchführung und Auswertung von
Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
n) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be-
lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen sowie Maßnahmen ein-
leiten
 12
  o) an der Erstellung von Personalbeurteilungen mit-
wirken
p) die Prozesse in Verbindung mit der Beendigung von
Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
q) Personalkosten sowie Personalzusatzkosten beur-
teilen und Instrumente des Personalcontrollings
anwenden, Kennzahlen auswerten und daraus Maß-
nahmen ableiten
r) Arbeitsabläufe in Bezug auf den Energieverbrauch
abschätzen oder auswerten sowie Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen
  
15Warenwirtschaft und Einkauf
(§ 6 Absatz 2 Nummer 15)
a) den Warenbedarf anhand von Soll- und Ist-Bestän-
den sowie anhand des Geschäftsaufkommens
ermitteln
b) Bezugsquellen ermitteln, Vorauswahl von Produkten
und Lieferanten unter Nachhaltigkeitsaspekten er-
stellen und Angebote einholen
c) Angebote hinsichtlich Qualität, Quantität und Liefer-
konditionen vergleichen und an der Angebotsaus-
wahl mitwirken
d) Bestellungen einleiten, Liefertermine mit den betrof-
fenen Bereichen koordinieren und kontrollieren
e) Inventuren vorbereiten und auswerten
f) die betrieblichen Lagerkennzahlen ermitteln, Maß-
nahmen zur wirtschaftlichen Verbesserung vorschla-
gen und umsetzen
g) den Verbrauch von Gebrauchs- und Verbrauchs-
gütern unter ökonomischen und ökologischen Ge-
sichtspunkten überwachen und bei Abweichungen
Maßnahmen einleiten
h) Verkaufspreise nach dem betrieblichen Kalkulations-
schema ermitteln
 8
16Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 6 Absatz 2 Nummer 16)
a) Bereiche und Aufgaben des betrieblichen Rech-
nungswesens unterscheiden
b) Belege entsprechend den rechtlichen und den be-
trieblichen Vorgaben prüfen und buchen sowie
Konten abstimmen
c) Zahlungsausgänge vorbereiten und Zahlungsverkehr
durchführen
d) Zahlungseingänge kontrollieren und bei Zahlungs-
ausständen und Zahlungsdifferenzen Maßnahmen,
insbesondere des betrieblichen Mahnwesens, ein-
leiten
e) die Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens
dokumentieren und für die interne und externe In-
formation sowie für die betriebliche Entscheidungs-
findung aufbereiten
f) die wirtschaftliche Bedeutung von Investitionen und
Abschreibungen für den Betrieb aufzeigen
g) bei der Budgeterstellung und Vorschaurechnung
mitwirken
 16
  h) die betrieblichen Berichte und Kennzahlen überwa-
chen und bewerten und daraus Schlussfolgerungen
über Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Liquidität
ableiten
  


Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 6 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
während
der gesamten
Ausbildung
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken-
nen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
     
3 Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be-
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent-
wicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach-
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-
satengerecht kommunizieren
4Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 6 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
5Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 6 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-
Konzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
4  
  d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
  




 

Zitierungen von Anlage 2 HotelAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HotelAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HotelAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HotelAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... und zur Kauffrau für Hotelmanagement sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) Von der Organisation der ...
§ 22 HotelAusbV Inhalt des Teiles 1
... 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 24 HotelAusbV Inhalt des Teiles 2
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 2 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...