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Anlage 2
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Anlage 2 - Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)
V. v. 12.07.2017
BGBl. I S. 2333
, 2021 I 4648; zuletzt geändert durch
Artikel 8
G. v. 23.10.2024
BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 15.07.2017, abweichend siehe
§ 13
; FNA: 2121-51-63
Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
4 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 4 Vorschriften zitiert
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Anlage 1
←
→
Anlage 3
Anlage 2 (zu
§ 3
) Jährliche Erklärung zu finanziellen Interessen (Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014)
Anlage 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 1
←
→
Anlage 3
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Zitierungen von
Anlage 2 KPBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KPBV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 KPBV Registrierungsvoraussetzungen
... finanziellen Interessen nach § 41a Absatz 3 Nummer 7 des Arzneimittelgesetzes sowie die als
Anlage 2
zu § 3 beigefügte jährliche schriftliche Erklärung zu finanziellen Interessen ...
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