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Anlage 2 - Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht - Rönnebank" (NSGPBRV)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 7) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Karte veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63
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- 2)
- Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.
Zitierungen von Anlage 2 NSGPBRV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 NSGPBRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NSGPBRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 NSGPBRV Schutzgegenstand
... Absätzen 2 und 3 begrenzt. (7) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in Anlage 2 in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 200.000 blau gekennzeichnet. Die ... Die Bereiche nach § 2 Absatz 5 und die Zone nach § 2 Absatz 6 sind in Anlage 2 ebenfalls grafisch dargestellt. (8) Die Bestimmungen nach den Absätzen 2 bis 6 ... 2 bis 6 haben Vorrang gegenüber der Darstellung in der Übersichtskarte nach Anlage 2 ...
Anlage 2 NSGPBRV (zu § 2 Absatz 7) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)
... veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63 --- 2) Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements ...
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