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Anlage 2 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 2 Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
I. Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
- 1.
- Name der Pfandbriefbank
- 2.
- BAK-Nummer der Pfandbriefbank
- 3.
- Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
- 4.
- Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
- 5.
- Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Meldebogen: Gattungsübergreifend (GttÜbg)"
- 6.
- Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Gattungsübergreifende Angaben zu Kontaktperson für Meldewesen, Erlaubnisumfang, Deckungsregisterführung, Treuhändern, Methodenwahl der Barwertdeckung und Umfang der abgegebenen Meldung".
- 1.
- Der erste spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum zentralen Ansprechpartner für die Meldebögen eines Meldestichtags wird von zwei Spalten und vier Zeilen gebildet.
- 2.
- Der zweite spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Erlaubnisumfang und zur Deckungsregisterführung wird von sechs Spalten und fünf Zeilen gebildet.
- 3.
- Der dritte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zu Person und Vergütung der Treuhänder nach § 7 PfandBG wird von neun Spalten und sechs Zeilen gebildet. Die Felder der zweiten bis sechsten Zeile von oben in der neunten Spalte von links sind zu verbinden.
- 4.
- Der vierte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zur Methodenwahl bei der Barwertdeckung wird von fünf Spalten und sechs Zeilen gebildet.
- 5.
- Der fünfte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Umfang der zum Meldestichtag abgegebenen Meldungen wird von fünf Spalten und 24 Zeilen gebildet.
- 1.
- Im zweiten spezifischen Datenbereich ist das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben abzugrauen.
- 2.
- Im fünften spezifischen Datenbereich sind die Felder jeweils der vierten und fünften Spalte von links in der zweiten bis 23. Zeile von oben mit Ausnahme der sechsten, achten, zwölften, 14. und 19. Zeile von oben abzugrauen.
- 1.
- Im ersten spezifischen Datenbereich sind die Felder der beiden Spalten in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „zentrale Kontaktperson für sämtliche abgegebenen Meldungen" zu überschreiben.
- 2.
- Im zweiten spezifischen Datenbereich ist
- a)
- das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Die Bankerlaubnis der Pfandbriefbank umfasst die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts in folgenden Gattungen",
- b)
- das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Erteilt am (19.05.2005 im Fall von § 42 Absatz 1 Satz 1 PfandBG)",
- c)
- das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: erloschen am (Datum der Verzichtserklärung oder des Erlaubnisentzugs)",
- d)
- das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Form der Führung des Deckungsregisters (papiergebunden oder elektronisch)" sowie
- e)
- das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der Unterregister, die nicht aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 1 DeckRegV angelegt sind"
- 3.
- Im dritten spezifischen Datenbereich ist
- a)
- das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Treuhänder und Stellvertreter des Treuhänders",
- b)
- das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Name",
- c)
- das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Geburtsdatum",
- d)
- das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Zeitpunkt der Bestellung bzw. Verlängerung",
- e)
- das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Bestellung ist befristet bis zum",
- f)
- das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Festgesetzte monatliche Vergütung in Euro",
- g)
- das Feld der siebten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: im Berichtszeitraum auf Vergütung gezahlte Umsatzsteuer in Euro",
- h)
- das Feld der achten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Im Berichtszeitraum erstattete Auslagen in Euro" sowie
- i)
- das Feld der neunten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der von Treuhänder und Stellvertreter(n) im Berichtszeitraum insgesamt wahrgenommenen Treuhändertermine"
- 4.
- Im vierten spezifischen Datenbereich
- a)
- sind die Felder der ersten Spalte von links in den ersten beiden Zeilen von oben zu verbinden und mit „Methodenwahl Barwertdeckung (Zutreffendes ankreuzen)",
- b)
- sind die Felder der zweiten und dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Zinsrisiko, § 5 PfandBarwertV",
- c)
- sind die Felder der vierten und fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Währungsrisiko, § 6 PfandBarwertV",
- d)
- ist das Feld der zweiten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 1 PfandBarwertV",
- e)
- ist das Feld der dritten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 2 PfandBarwertV",
- f)
- ist das Feld der vierten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 1 PfandBarwertV" und
- g)
- ist das Feld der fünften Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 2 PfandBarwertV"
- 5.
- Im fünften spezifischen Datenbereich
- a)
- sind die Felder der ersten und zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Die für den oben genannten Meldestichtag abgegebene Meldung umfasst die Meldebögen nach (Zutreffendes ankreuzen)",
- b)
- ist das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldebögen wird von § 7 Satz 2 Gebrauch gemacht (Zutreffendes ankreuzen)",
- c)
- ist das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Von der Pflicht zur Abgabe folgender Meldungen ist die Pfandbriefbank nach § 3 Absatz 2 Satz 1 freigestellt (Zutreffendes ankreuzen)" und
- d)
- ist das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldungen ist seit letzter Freistellung erstmalig zum oben genannten Meldestichtag eine Freistellung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 entfallen (Zutreffendes ankreuzen)"
- 1.
- Im ersten spezifischen Datenbereich ist
- a)
- das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Name",
- b)
- das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Telefonnummer" sowie
- c)
- das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „E-Mail-Adresse"
- 2.
- Im zweiten spezifischen Datenbereich ist
- a)
- das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe",
- b)
- das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe",
- c)
- das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe" sowie
- d)
- das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe"
- 3.
- Im dritten spezifischen Datenbereich
- a)
- ist das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Treuhänder",
- b)
- ist das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Stellvertreter" und
- c)
- sind die Felder der ersten Spalte von links in der vierten, fünften und sechsten Zeile von oben jeweils mit „falls einschlägig: weiterer Stellvertreter"
- 4.
- Im vierten spezifischen Datenbereich ist
- a)
- das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe",
- b)
- das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe",
- c)
- das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe" sowie
- d)
- das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe"
- 5.
- Im fünften spezifischen Datenbereich ist
- a)
- das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Anlage 2 (GttÜbg)",
- b)
- das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Anlage 3 (HypUml)",
- c)
- das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Anlage 4 (HypDck)",
- d)
- das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Anlage 5 (HypDckOrdInl)",
- e)
- das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile von oben mit „Anlage 6 (HypDckOrdAus)",
- f)
- das Feld der ersten Spalte von links in der siebten Zeile von oben mit „Anlage 7 (HypDckWtr)",
- g)
- das Feld der ersten Spalte von links in der achten Zeile von oben mit „Anlage 8 (HypDckWtrDrv)",
- h)
- das Feld der ersten Spalte von links in der neunten Zeile von oben mit „Anlage 9 (ÖpfUml)",
- i)
- das Feld der ersten Spalte von links in der zehnten Zeile von oben mit „Anlage 10 (ÖpfDck)",
- j)
- das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit „Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)",
- k)
- das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit „Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)",
- l)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile von oben mit „Anlage 13 (ÖpfDckWtr)",
- m)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit „Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)",
- n)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile von oben mit „Anlage 15 (SchUml)",
- o)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 16. Zeile von oben mit „Anlage 16 (SchDck)",
- p)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit „Anlage 17 (SchDckOrd)",
- q)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben mit „Anlage 18 (SchDckWtr)",
- r)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 19. Zeile von oben mit „Anlage 19 (SchDckWtrDrv)",
- s)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 20. Zeile von oben mit „Anlage 20 (FlgUml)",
- t)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit „Anlage 21 (FlgDck)",
- u)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit „Anlage 22 (FlgDckOrd)",
- v)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben mit „Anlage 23 (FlgDckWtr)" sowie
- w)
- das Feld der ersten Spalte von links in der 24. Zeile von oben mit „Anlage 24 (FlgDckWtrDrv)"
Zitierungen von Anlage 2 PfandMeldeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PfandMeldeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... Pfandbriefbanken haben die Meldung nach Anlage 2 abzugeben. Zusätzlich haben Pfandbriefbanken, die 1. das ...
§ 6 PfandMeldeV Insolvenz und Abwicklung der Pfandbriefbank
... so entfällt ab dem nächstfolgenden Meldestichtag die Pflicht zur Abgabe der Meldung nach Anlage 2 . (2) In den Fällen des Absatzes 1, bei Ernennung eines Sachwalters nach § 30 ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
... ist a) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „ Anlage 2 (GttÜbg)", b) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von ...
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