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Anlage 2 - Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung (PWMAusbV)
neugefasst durch B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-128 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.2018; FNA: 7110-6-128 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage 2 (zu § 23 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Schmiedefeuerstelle einrichten | a) Schmiedefeuerarten unterscheiden b) Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswäh- len und aufgabenbezogen bereitstellen c) Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellen d) Lederschutzbekleidung anlegen e) Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen | 6 |
2 | Freiformschmieden und Wärmebehandlung | a) Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellen b) Schmiederohlängen berechnen c) schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswäh- len und im Schmiedefeuer erwärmen d) Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unter- scheiden e) Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rund- schmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstel- len f) Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstellen g) Härteverfahren Stählen zuordnen h) Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterschei- den i) Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassen j) Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funken- probe härteprüfen |
Zitierungen von Anlage 2 PWMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PWMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PWMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 PWMAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... Messer schmieden vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 24 PWMAusbV Prüfung der Zusatzqualifikation
... statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der ...
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