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Anlage 2 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)

Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
Geltung ab 01.06.1994; FNA: 860-11 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)



Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul

 Module Gewich-
tung
0
Keine
1
Geringe
2
Erhebliche
3
Schwere
4
Schwerste
 
1 Mobilität 10 % 0 - 12 - 34 - 56 - 910 - 15Summe der
Einzelpunkte
im Modul 1
02,557,510Gewichtete
Punkte im
Modul 1
2Kognitive und
kommunikative
Fähigkeiten
15 % 0 - 1 2 - 5 6 - 10 11 - 16 17 - 33 Summe der
Einzelpunkte
im Modul 2
3Verhaltensweisen
und psychische
Problemlagen
01 - 2 3 - 4 5 - 6 7 - 65 Summe der
Einzelpunkte
im Modul 3
Höchster Wert
aus Modul 2
oder Modul 3
03,757,511,2515Gewichtete
Punkte für die
Module 2 und
3
4 Selbstversorgung 40 % 0 - 23 - 78 - 1819 - 3637 - 54Summe der
Einzelpunkte
im Modul 4
010203040Gewichtete
Punkte im
Modul 4
5 Bewältigung von
und selbständiger
Umgang mit
krankheits- oder
therapiebedingten
Anforderungen
und Belastungen
20 012 - 3 4 - 5 6 - 15 Summe der
Einzelpunkte
im Modul 5
05101520Gewichtete
Punkte im
Modul 5
6 Gestaltung des
Alltagslebens und
sozialer Kontakte
15 % 01 - 3 4 - 6 7 - 11 12 - 18 Summe der
Einzelpunkte
im Modul 6
03,757,511,2515Gewichtete
Punkte im
Modul 6
7Außerhäusliche
Aktivitäten
 Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich,
da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den
einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für
eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu kön-
nen.
8Haushaltsführung  




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Frühere Fassungen von Anlage 2 SGB XI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2424

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument (vom 01.01.2020)
... In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen ... Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeordnet. Die Module des Begutachtungsinstruments ... sind die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul zu addieren und dem in Anlage 2 festgelegten Punktbereich sowie den sich daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzuordnen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 1 PSG III Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... In § 15 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 2 " ersetzt. 6b. § 18 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 2 PSG II Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.11.2016)
... Verordnungsermächtigung". p) Die folgende Angabe zu den Anlagen 1 und 2 wird angefügt: „Anlage 1 (zu § 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; ... Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)". 2. ... sind. In jedem Modul werden die jeweils erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach den in Anlage 2 festgelegten Punktbereichen gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach den in ihnen zum ... Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der folgenden Gewichtung der Module die in Anlage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeordnet. Die Module des Begutachtungsinstruments werden wie ... hiervon abweichende Regelungen zu treffen." 51. Die folgenden Anlagen 1 und 2 werden angefügt: „Anlage 1 (zu § 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; ... des direkten Umfelds 0 1 2 3 Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)  ...